Freundin umgebracht: Der Mörder hat alle getäuscht

Wie kann es passieren, dass ein Mann, der schon zwei Menschen getötet hat und nach der Haft in Sicherungsverwahrung saß, noch eine weitere Frau († 67) umbringt? Zwei Gutachter hielten ihn für ungefährlich.
von  Helmut Reister
Mit diesem Foto hat die Polizei nach dem Mord an Georgine Wimmer (rechts) im Jahr 2000 nach Georg Sch. gefahndet. Im Hintergrund ist das Haus zu sehen, in der Georg Sch. lebte.
Mit diesem Foto hat die Polizei nach dem Mord an Georgine Wimmer (rechts) im Jahr 2000 nach Georg Sch. gefahndet. Im Hintergrund ist das Haus zu sehen, in der Georg Sch. lebte. © AZ-Archiv, Daniel von Loeper

München - Erst hat er ihr das Herz gebrochen, dann brachte er Gordana S. (67) um. Georg Sch. (65), der "Mörder von Deisenhofen", hat das Böse, das unkontrolliert in ihm schlummerte, nicht nur vor seiner neuen Freundin verbergen können.

Auch zwei psychiatrische Gutachter, darunter eine Expertin aus den Reihen der Münchner Justiz, fielen auf ihn herein. Die beiden unabhängig voneinander erstellten Gutachten waren der maßgebliche Grund dafür, dass Georg Sch. im Sommer letzten Jahres wieder auf freien Fuß kam. Beide Gutachter bescheinigten ihm, dass er keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit darstelle.

Zwei Jahre zuvor, 2013, waren die Ärzte, Psychologen, Betreuer und Gutachter noch anderer Ansicht und hielten die weitere Unterbringung von Georg Sch. in der Sicherungsverwahrung für erforderlich. Seine eigentliche Haftstrafe, 13 Jahre für den Totschlag an seiner damaligen Freundin Georgine W. (36), wäre zu diesem Zeitpunkt sonst abgelaufen.

Das Landgericht wollte die Kontrolle behalten

Wie gewalttätig Georg Sch. ist, wissen die Behörden nicht erst, seit die Friseuse in ihrer Wohnung in Berg am Laim erstickt aufgefunden worden war. Damals hatte Georg Sch. bereits erhebliche Knasterfahrung – und schon ein weiteres Menschenleben auf dem Gewissen. Im Münchner Bahnhofsviertel hatte der gebürtige Straubinger 1994 einen Schriftsteller in erheblich angetrunkenem Zustand so schwer zusammengeschlagen, dass er Tage später an den Folgen der Verletzungen starb.

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Mindestens eine weitere Gewalttat soll auch schon früher in seinen Akten auftauchen. Das Landgericht München I, das 2015 die Sicherungsverwahrung von Georg Sch. aufhob und ihn auf freien Fuß setzte, versuchte die Kontrolle über ihn aufrechtzuerhalten.

Der Anwalt gibt keine Auskunft

Es ordnete eine fünfjährige Führungsaufsicht an, die von einer speziellen Gerichtsstelle wahrgenommen wird, und verschiedene Auflagen. Außerdem wurde ihm ein Bewährungshelfer zugewiesen. Das Verbrechen in Deisenhofen konnte dadurch nicht verhindert werden.

Rechtsanwalt Adam Ahmed, der Georg Sch. schon seit etlichen Jahren vertritt, wollte zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Angaben machen. Die Polizei geht von einem Beziehungsstreit aus. Offensichtlich war Gordana S. auf die dunkle Vergangenheit ihres neues Freundes gestoßen. Einer Freundin gegenüber hatte sie zwei Wochen vor ihrem gewaltsamen Tod von ihrer Angst, umgebracht zu werden, gesprochen.

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