Dachauer Freibad-Streit endet mit Vergleich

Wie viel Geld ging durch die verzögerte Sanierung des Dachauer Schwimmbads verloren? Vor Gericht findet sich nun eine Lösung.
AZ/dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Das Dachauer Schwimmbad konnte nach der Sanierung erst später als geplant öffnen. (Symbolbild)
Das Dachauer Schwimmbad konnte nach der Sanierung erst später als geplant öffnen. (Symbolbild) © Friso Gentsch/dpa

München - Wie viel Eintrittsgelder sind dem Schwimmbad Dachau im Corona-Sommer 2020 durch eine sanierungsbedingt verzögerte Eröffnung entgangen? Diese Frage hat das Landgericht München II beschäftigt.

Nun haben sich die Stadt Dachau und die betreffende Firma auf einen Vergleich geeinigt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Mehrere Medien hatten darüber berichtet. In Dachau hatte es 2020 ein heftiges Hickhack um die Öffnung gegeben.

Die Firma hatte von der Stadt Dachau knapp 83.000 Euro für die Abdichtung des Sportschwimmbecken verlangt. Allerdings wurden die Arbeiten am 9. Juli 2020 fertig – anstatt wie vereinbart am 1. Juni.

Stadt Dachau soll nun 55.000 Euro bezahlen

Die Stadt rechnete deshalb 107.590 Euro Schadenersatz auf. Dieser Betrag sei ihr ab dem 8. Juni an Eintrittszahlungen entgangen. Bei der Berechnung war die Stadt von der durchschnittlichen Gästezahl der vergangenen zehn Jahre ausgegangen.

Lesen Sie auch

Das Gericht argumentierte, die Corona-Einschränkungen seien hier nicht eingepreist. Zudem sei offen, ob das Bad nicht auch ohne Sportschwimmbeckens hätte geöffnet werden können. Springerbecken und mindestens ein Nichtschwimmerbecken seien nutzbar gewesen. Die Stadt soll laut Vergleich nun 55.000 Euro an die Firma zahlen. Das schone die Steuerzahler, hieß es. Der Gemeinderat muss noch zustimmen.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.