Corona-Bußgeld-Stau im Münchner Landratsamt: "Niemand kommt ungestraft davon"

Nachdem bekannt geworden ist, dass sich bei der Behörde die Bußgeldbescheide stapeln, verspricht das Landratsamt München nun eine rasche Abarbeitung.
AZ |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
7  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Das Landratsamt München (hinten) ist zuständig für den bevölkerrungsreichsten Landkreis Bayerns und muss die Bußgelder eintreiben.
Das Landratsamt München (hinten) ist zuständig für den bevölkerrungsreichsten Landkreis Bayerns und muss die Bußgelder eintreiben. © imago images / Reinhard Kurzendörfer

München - Das Landratsamt München hat versichert, dass alle Corona-Bußgeldbescheide, die seit März in der Behörde aufgelaufen sind, auch bearbeitet werden.

Zuvor war bekannt geworden, dass die Behörde seit Oktober keinen einzigen Bescheid mehr ausgestellt hatte. "Jede einzelne Anzeige wird pflichtgemäß geprüft, Anhörungen werden und wurden durchgeführt und jeder nachgewiesene Verstoß führt zu einem Bußgeld, das entsprechend der gesetzlichen Regelungen festgesetzt wird", teilte das Landratsamt nun mit.

Corona-Verstöße: Zu wenig Tempo bei Ahndung

Zutreffend sei aber, dass die Bearbeitung bislang nur sehr langsam vonstatten ging. Gemeinsam mit dem Münchner Polizeipräsidium habe man nun ein Prozedere festgelegt, um deutlich schneller zu werden - und eine Arbeitsgruppe eingerichtet.

Lesen Sie auch

"Es ist auch aus meiner Sicht kein gutes Signal, wenn Verstöße gegen die Corona-Regeln nicht schnell und konsequent geahndet werden, sondern die lange Frist zur Verbescheidung ausgenutzt wird. Denn eine unmittelbare Reaktion dient der Abschreckung und somit auch der Bestätigung rechtstreuer Bürgerinnen und Bürger, die sich an alle Regeln halten. Genau deshalb habe ich auch die Sondereinheit zur schnellen Abarbeitung der Verfahren gebildet", bekräftigt Landrat Christoph Göbel (CSU).

Da die Verjährungsfrist für Corona-Verstöße drei Jahre betrage, könne niemand "hoffen, ungestraft davon zu kommen", so das Landratsamt weiter.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
7 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Claus am 18.01.2021 15:54 Uhr / Bewertung:

    Eigentlich ist das doch nur konsequent, dass auch das Bußgeldbescheid-Versenden nicht funktioniert...

    Impfen fällt in München diese Woche aus, weil völlig überraschend kein Impfstoff da ist. Alten- und Pflegeheime schützen im Herbst/Winter ging auch nicht, da hätte man ja konsequent und in dichter Regelmäßigkeit alle Mitarbeiter/Besucher testen müssen - und nicht nur jeder Betreiber so wie er grade lustig ist.

    Aber Hauptsache, Endlos-Lockdown und immer neue Verbote... Das schafft der Söder grad noch.

  • TheBMW am 18.01.2021 14:32 Uhr / Bewertung:

    Die Behörde kann die Bußgeldbescheide garnicht mehr durchsetzen, da auch hier "Verjährungsfristen" gelten und das müsste in diesem Fall bei 6 Monaten sein. Evtl sogar nur bei 3 Monaten bei einer OWi nach §23

  • Der wahre tscharlie am 18.01.2021 15:27 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von TheBMW

    Das stimmt aber auch nur teilweise, denn die Sache ist etwas komplizierter. Hier ein paar Zitate zur Verjährungsfrist:
    "Im Regelfall beträgt die Verjährungsfrist bei einer Ordnungswidrigkeit drei Monate. Jedoch verjährt eine Ordnungswidrigkeit nicht in jedem Fall automatisch nach drei Monaten. Es kann auch zur Unterbrechung der Verjährungsfrist kommen.

    So verlängert sich die Verjährungsfrist für eine Ordnungswidrigkeit, wenn der Bußgeldbescheid schon binnen drei Monaten zugesandt wurde. Ordnungswidrigkeiten verjähren dann erst nach frühestens sechs Monaten, weil der Bescheid die Frist unterbricht und diese wieder von Neuem zu laufen anfängt.
    (....) Zwei Jahre nach der Tat kommt es dann zur absoluten Verjährung. Das heißt, an diesem Tag löst sich die Ordnungswidrigkeit in Luft auf (außer das Verfahren wurde inzwischen anderweitig abgeschlossen), ganz egal, ob es davor Unterbrechungen der Verjährungsfrist gab oder nicht."

    Vielleicht gelten in Bayern andere Gesetze.....

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.