Tausende Verfahren anhängig: Landratsamt München erlässt keine Corona-Bußgelder

Tausende Corona-Verstöße wurden von der Polizei bei der Behörde angezeigt - gehandelt hat das Landratsamt oft bisher gar nicht.
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Das Landratsamt München (hinten) ist zuständig für den bevölkerrungsreichsten Landkreis Bayerns und muss die Bußgelder eintreiben.
Das Landratsamt München (hinten) ist zuständig für den bevölkerrungsreichsten Landkreis Bayerns und muss die Bußgelder eintreiben. © imago images / Reinhard Kurzendörfer

München - Das Landratsamt München, das zuständig ist für den Landkreis München und damit den bevölkerungsstärksten Landkreis Bayerns, hat im letzten Quartal 2020 keine Corona-Bußgeldbescheide erlassen. Das berichtet der "BR".

Der Vorfall beschäftige mittlerweile auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, er wollte wissen, warum es zu dem Verzug kam. Laut "BR" seien dem Landratsamt seit März 2020 von der Polizei insgesamt 1.700 Verfahren im Zusammenhang mit Corona-Verstößen gemeldet worden. 400 Verfahren wurden aus rechtlichen Gründen sofort eingestellt.

Über 1.000 offene Corona-Bußgelder seit März

Dazu erließ das Landratsamt seit März elf Bußgeldbescheide, in den Monaten Oktober, November und Dezember dann aber keinen einzigen mehr. 1.289 Corona-Bußgelder stehen also noch aus. Als das Polzeipräsidium sich in der vergangenen Woche nach dem Verbleib der offenen Anzeigen erkundigte, sei Landrat Christian Göbel (CSU) in Erklärungsnot geraten, so der BR.

Es gebe zu wenig Personal, um die bestehenden und nach wie vor eingehenden Anzeigen zu bearbeiten, so Göbel. Eine Arbeitsgruppe solle nun Verbesserungsvorschläge machen.

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Auch Innenminister Herrmann (CSU) beschäftigt der Vorfall. Dem BR sagte er: "Ich habe jetzt die Polizei in ganz Bayern angewiesen, durch Nachfragen bei Stadtverwaltungen und Landratsämtern mögliche weitere Schwachstellen aufzudecken." 

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15 Kommentare
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  • am 21.01.2021 23:54 Uhr / Bewertung:

    Ich habe den Göbel gar nicht für einen vernünftigen Mann gehalten. Jeder Bußgeldempfänger sollte Widerspruch einlegen - und vor der Verhandlung zurück nehmen. Das kostet Dampf - für die Betreiber.

  • Radlrambo am 17.01.2021 21:38 Uhr / Bewertung:

    "Es gebe zu wenig Personal, um die bestehenden und nach wie vor eingehenden Anzeigen zu bearbeiten, so Göbel."

    Das ist nicht Göbel's Ernst, oder? Für das Bußgeld (min. 150 Eur x 1300) können Jahresgehälter für 3 Mitarbeiter refinanziert werden, die dann pro Tag jeweils 2 (in Worten: zwei) Bußgeldbescheide bearbeiten müssten. Man kann sich nur an den Kopf fassen und fragen was ist nur los in unseren Behörden?

  • Ludwig III am 17.01.2021 19:41 Uhr / Bewertung:

    Gebt den Krempel euren Anwälten und lasst sie den juristischen Rahmen voll ausschöpfen.

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