Bahnverkehr steht still: Betrunkener stellt sich bei München vor S-Bahn

Es gab Verzögerungen im Fern-, Regional- und S-Bahn-Verkehr: Ein verhaltensauffälliger und alkoholisierter Mann hat sich am Bahnhof Planegg vor einer S-Bahn ins Gleis gestellt.
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Ein Betrunkener blockiert am Bahnhof Planegg eine S-Bahn: Wegen der entstandenen Betriebsbehinderungen macht die Deutsche Bahn möglicherweise Kosten geltend.
Ein Betrunkener blockiert am Bahnhof Planegg eine S-Bahn: Wegen der entstandenen Betriebsbehinderungen macht die Deutsche Bahn möglicherweise Kosten geltend. © imago/Spöttel Picture

Planegg - Trotz mehrmaliger Aufforderungen machte der betrunkene Mann zunächst keine Anstalten, das Gleisbett zu verlassen: Am Bahnhof Planegg im Landkreis München hat ein 33-Jähriger eine S-Bahn blockiert.

Betrunkener Mann stellt sich am Bahnhof Planegg vor eine Münchner S-Bahn

Wie die Bundespolizei weiter berichtet, betrat der Mann am Freitag kurz nach 9 Uhr den Gleisbereich am Bahnsteig 1, die S-Bahn-Gleise und auch die Fernverkehr-Gleise wurden daraufhin sofort gesperrt.

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"Erst nach einigen Minuten" verließ der 33-Jährige den Angaben zufolge die Gleise und verließ den Bahnhof. Eine alarmierte Streife der Bundespolizei griff ihn wenig später in der Nähe auf.

1,68 Promille: Betrunkener beschäftigte mit seinem auffälligen Verhalten zuvor bereits die Polizei

Ermittlungen ergaben, dass der in Planegg lebende Russe bereits des Öfteren mit auffälligem Verhalten Polizeieinsätze ausgelöst hatte. Diesmal hatte er zudem Alkohol konsumiert, sein Atemwert lag bei 1,68 Promille.

Der Mann wird sich angesichts des unerlaubten Aufenthaltes im Gleisbereich wegen einer Ordnungswidrigkeit verantworten müssen. Gegebenenfalls macht auch die Deutsche Bahn wegen der entstandenen Betriebsbehinderungen für rund 15 Minuten im S-Bahn- und Fernverkehr Kosten geltend.

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6 Kommentare
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  • HanneloreH am 20.11.2024 18:05 Uhr / Bewertung:

    Wir müssen lernen weniger zu bremsen.

  • Christoph Strebel am 18.11.2024 14:19 Uhr / Bewertung:

    Die Strafen für die Blockade müssen höher ausfallen! Solche Elemente bekämpfen die Menschenwürde und die Freiheit der Pendler.

  • Wuschel_MUC am 20.11.2024 12:38 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Christoph Strebel

    Unterscheide zwischen Strafe und Schadenersatz. Für die blockierte S-Bahn riskiert Monsieur sechs Monate bis zehn Jahre Gefängnis.
    Für die Kosten von x aufgehaltenen Zügen kann die Bahn Schadenersatz in voller Höhe fordern. Wie es mit den Kosten des Polizeieinsatzes aussieht, kann ich dir leider nicht sagen.
    Egal, Strafjustiz, Bahn und wohl auch Polizei werden ihm gewaltig auf die Zehen treten.

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