Überlanges Praktikum: Arbeitgeberin muss nachzahlen

Schuften für einen Hungerlohn: Mehr als fünf Jahre lang und 43 Stunden pro Woche hat eine ursprünglich als Praktikantin angestellte Arbeitnehmerin für ein Monatsgehalt von nur 300 Euro gearbeitet.
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Landesarbeitsgericht München entschied am Montag, dass die Arbeitgeberin knapp 50 000 Euro an Vergütung nachzahlen muss.
dpa Landesarbeitsgericht München entschied am Montag, dass die Arbeitgeberin knapp 50 000 Euro an Vergütung nachzahlen muss.

München - Nun muss ihre frühere Arbeitgeberin knapp 50 000 Euro an Vergütung, Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachzahlen, wie das Landesarbeitsgericht München am Montag entschied.

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Damit bestätigte das Gericht die erstinstanzliche Entscheidung. Die Klägerin arbeitete zu den in einem Praktikumsvertrag ausgehandelten Konditionen zur Ausbildung zur Finanzfachwirtin von September 2009 bis März 2015.

Nachträglich forderte sie dann eine Vergütung von 8,50 Euro pro Stunde durch die Arbeitgeberin. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

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