Überfall auf Döner-Imbiss in Ebersberg: Haftstrafen für nur zwei Angeklagte

Acht Männer überfielen eine Dönerbude in Ebersberg mit einem Baseballschläger, attackierten mehrere Personen. Jetzt fiel das Urteil in München: Die Strafen liegen weit unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft.
John Schneider |
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Die Angeklagten am Donnerstag im Gerichtssaal.
Peter Kneffel/dpa Die Angeklagten am Donnerstag im Gerichtssaal.

Acht Männer überfielen eine Dönerbude in Ebersberg mit einem Baseballschläger, attackierten mehrere Personen. Drei der acht Angeklagten müssen ins Gefängnis – die Forderungen der Staatsanwaltschaft wurden nicht erfüllt.

München - Richterin Regina Holstein fand in ihrem "Vorwort" zur Urteilsbegründung deftige Worte für das, was die acht Männer auf der Anklagebank im September 2015 bei dem ausländerfeindlichen Überfall auf einen Dönerladen am Ebersberger Bahnhof angerichtet haben.

Zwar habe sie nicht – wie die Staatsanwaltschaft – eine rechtsradikale Gesinnung feststellen können, aber sie frage sich, ob es nicht schlimmer sei, gesinnungslos und ohne Überzeugung einfach mitzulaufen. "Das ist das Schlimmste. Das ist der Mob in unserer Gesellschaft", urteilte die Vorsitzende Richterin.

Die Quittung: Wegen des Überfalls bei dem zwei Opfer verletzt wurden, müssen drei Männer in Haft, drei weitere kommen mit Bewährungsstrafen davon. Bei zwei Angeklagten reichten der Strafkammer Geldstrafen. Das Gericht war der Ansicht, dass zweifellos Ausländerfeindlichkeit vorgelegen habe, dass die acht deutschen Männer aber keine rechtsradikale Grundgesinnung hätten.

Lange Liste an Straftaten

Die beiden Haupttäter hatten am 25. September 2015 nach einem Oktoberfestbesuch in der S-Bahn und dann am Bahnhof Ebersberg gegen Schwarzafrikaner gepöbelt. Zu acht bewaffneten sie sich mit Baseballschläger, Gardinenstange und Schlosserhammer und zogen zu dem Imbiss, den vier der Männer stürmten, während die anderen draußen warteten und die Schläger moralisch unterstützten.

Zwei Afghanen wurden verletzt, mehrere Scheiben zertrümmert. Die Liste der dadurch begangenen Straftaten ist lang: Die beiden Haupttäter sind der Bildung bewaffneter Gruppen, gefährlicher Körperverletzung, Volksverhetzung, Bedrohung und Sachbeschädigung schuldig. Sie müssen für vier Jahre und drei Monate beziehungsweise zwei Jahre und vier Monate ins Gefängnis.

Innenminister Herrmann begrüßt das Urteil

Ein neunfach vorbestrafter 28-Jähriger, der bereits in anderer Sache in Haft ist, wird seinen Gefängnisaufenthalt um 14 Monate verlängern müssen. Beifall bekam die Strafkammer von Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Der begrüßte "ausdrücklich, dass das Gericht harte Strafen ausgesprochen hat und drei der Gewalttäter nun hinter Schloss und Riegel kommen".

Allerdings hatte der Minister die Urteilsbegründung der Richterin wohl nicht vorliegen, als er davon sprach, dass der Rechtsstaat bei solchen Gesinnungstätern hart durchgreifen müsse. Die Richterin hatte betont, dass die Angeklagten "ohne politische Gesinnung" vorgegangen seien. 

Lesen Sie auch: Überfall auf Dönerbude - Jetzt spricht das Opfer

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