Über 100 Verfahren gegen Klima-Aktivisten in München

In 112 Fälle haben die bayerischen Staatsanwaltschaften in den letzten beiden Jahren Ermittlungsverfahren gegen Klima-Aktivisten eingeleitet, 101 davon im Bezirk München. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich warnt, dass Straftaten im Namen des Klimaschutzes nicht hingenommen werden.
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Gegen Klima-Aktivisten wie die der  "Letzten Generation" wurden in Bayern bisher 112 Verfahren eingeleitet.
Gegen Klima-Aktivisten wie die der "Letzten Generation" wurden in Bayern bisher 112 Verfahren eingeleitet. © Letzte Generation

München - Seit Anfang 2021 wurden von den Staatsanwaltschaften in Bayern bisher 112 (Vor-)Ermittlungsverfahren eingeleitet, die in Zusammenhang mit Klima-Aktivisten wie "Letzte Generation" oder "Extinction Rebellion" stehen.

101 dieser eingeleiteten Verfahren fielen in den in den Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft München, wobei mehr als die Hälfte der Verfahren (67) diverse Verkehrsblockaden betrafen.

101 Verfahren gegen Klima-Aktivisten in München

In 42 dieser Ermittlungsverfahren haben die bayerischen Staatsanwaltschaften bislang öffentlich Klage erhoben. In 21 dieser Fälle wurden bereits Urteile oder Strafbefehle mit Geldstrafen von 10 bis 160 Tagessätzen gefällt.

Bei den Verfahren kommen vor allem folgende Straftaten in Betracht:

  • Nötigung (§ 240 StGB)
  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB)
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)
  • Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr (§ 315 StGB)
  • Behinderung von hilfeleistenden Personen (§ 323c Absatz 2 StGB)
  • Sachbeschädigung (§ 303 Absatz 1 und 2 StGB)

Bei Verurteilung drohen den Klima-Aktivisten empfindliche Geldstrafen oder Haftstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

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Eisenreich warnt vor Straftaten im Namen des Klimaschutzes

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich warnt davor, im Namen des Klimaschutzes Straftaten zu begehen: "Der Kampf gegen den Klimawandel ist ein existenzielles Thema für die Menschheit. Es gibt viele Möglichkeiten, sich legal für den Klimaschutz einzusetzen und für seine Ziele zu demonstrieren. Viele der Klimakleber blockieren aber in strafbarer Weise den Verkehr. Ein kleiner Teil gefährdet sogar die Gesundheit und das Leben anderer Menschen. Der Rechtsstaat darf das nicht akzeptieren. Straftaten im Namen des Klimaschutzes nehmen wir nicht hin."

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich warnt davor, im Namen des Klimaschutzes Straftaten zu begehen.
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich warnt davor, im Namen des Klimaschutzes Straftaten zu begehen. © Foto: Daniel von Loeper

Eisenreich weist darauf hin, dass Straftaten "schuld- und tatangemessen" geahndet werden und sich Wiederholungstaten strafverschärfend auswirken werden. Er gibt zu bedenken, dass man bei Geldstrafen, selbst wenn diese aus Spenden finanziert werden, bei mehr als 90 Tagessätze als vorbestraft gilt und sich dieser Fakt negativ auf den weiteren Lebensweg auswirken könnte.

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16 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • ClimateEmergency am 19.03.2023 14:51 Uhr / Bewertung:

    Ich finde es ehrenhaft, was diese Menschen auf sich nehmen, damit die Klimakrise von der Politik nicht ignoriert wird.
    Unsere Kinder werden in wenigen Jahrzehnten dankend zurückblicken.

    Meinen höchsten Respekt.

    "
    Und noch etwas ist nach dem mittlerweile sechsten Sachstandsbericht des Weltklimarates recht eindeutig: Das Szenario ohne Klimaschutz ist keine Option mehr, da wir das als Gesellschaft nicht überleben würden. In dieser Zukunft würde eine Kaskade von Kipppunkten im Klimasystem angestoßen, wären die Veränderungen so gravierend, dass eine Anpassung an den Klimawandel unmöglich wäre.

    Diese fundamentale Bedrohung scheint jedoch von weiten Teilen der Gesellschaft und der Politik nicht verstanden zu sein. Denn viele sprechen davon, aber zu wenige handeln danach.
    "
    https://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/klimaschutz-wer-fuer-kernenergie-e-fuels-und-gasheizungen-ist-sollte-diesen-bericht-lesen-a-d3ca3ad0-7450-4e97-bd5f-49e729db0b02

    Das ist kein Spiel.

  • Tthomas am 19.03.2023 06:13 Uhr / Bewertung:

    Und gegen euch wird noch nicht ermittelt?

  • Fuchsi01a am 19.03.2023 03:24 Uhr / Bewertung:

    Hoffe beim 2. Mal gibts dann Gefängnisandrohung nicht unter 3 Jahre.

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