Uber-Verbot auch in München: Triumph der Taxifahrer

Der umstrittene Fahrdienst-Vermittler Uber darf seine Leistungen nicht nur in München vorerst nicht mehr anbieten. Das Landgericht Frankfurt hat den Fahrdienst Uber bundesweit gestoppt. Die Taxifahrer atmen auf.
dpa |
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Der umstrittene Fahrdienst-Vermittler Uber darf seine Leistungen nicht nur in München vorerst nicht mehr anbieten. Das Landgericht Frankfurt hat den Fahrdienst Uber bundesweit gestoppt. Die Taxifahrer atmen auf.

München - Es ist ein erster Sieg für die Taxler - nicht nur in München! Der umstrittene Fahrdienst-Vermittler Uber darf seine Leistungen in Deutschland vorerst bundesweit nicht mehr anbieten. Das Landgericht Frankfurt/Main erließ in einem Eilverfahren eine entsprechende einstweilige Verfügung. Ohne eine offizielle Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz dürfe das Unternehmen keine Fahrgäste mehr über seine App Uber und den Dienst UberPop befördern, ordnete das Gericht an. Bei Zuwiderhandlung drohen demnach ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro oder Ordnungshaft. "Wir werden die Entscheidung angreifen und unsere Rechte mit Nachdruck und aufs Äußerste verteidigen", teilte Uber auf Anfrage mit.

In München gibt es den Uber-Limousinenservice bereits seit Juni 2013, in der High-End-Version „Uber Black“: Das ist ein edler Chaffeur-Service, Kunden können sich per Smartphone-App einen S-Klasse-Mercedes, einen 7er-BMW oder einen VW Phaeton bestellen und zum Shoppen auf die Maximilianstraße oder ins P1 kutschieren lassen. Hier hatten wir bereits darüber berichtet.

Die einstweilige Verfügung erging bereits am vergangenen Donnerstag ohne mündliche Anhörung von Uber. Bis zum Start einer mündlichen Verhandlung ist in diesem Fall allerdings die einstweilige Verfügung gültig. Als Klägerin ist die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen vor Gericht gezogen, die in Deutschland auch eine Smartphone-App anbietet.

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Uber ist inzwischen weltweit in über 200 Städten aktiv. Zuletzt war der Service von Uber in einzelnen Städten in Deutschland, unter anderem in Berlin, verboten worden. Das Start-up aus San Francisco mit europäischer Niederlassung in Amsterdam vermittelt über Smartphone-Apps Fahrer und Privatpersonen für die Beförderung und ist vor allem der traditionellen Taxi-Branche ein Dorn im Auge.

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Das Gericht in Frankfurt wirft in dem Beschluss der Uber B.V. aus den Niederlanden "unlauteres Wettbewerbsverhalten" vor. Die einstweilige Verfügung sei auch durch die Wiederholungsgefahr begründet. Nach Abmahnung habe das Unternehmen bislang keine Unterlassungserklärung abgegeben, stellte das Gericht fest. Gegen die Untersagungsverfügungen wollte das Unternehmen Widerspruch einlegen und bis zu einer Entscheidung den Betrieb weiterlaufen lassen.

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Der Gesetzgeber lasse das Geschäftsmodell der Fahrgastbeförderung nur nach definierten Standards zu, sagte Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland eG. "Kein Fahrgast kann Fahrer, Unternehmen und Fahrzeug durchchecken." Das Taxigewerbe kritisiert an dem neuen Dienst unter anderem, dass der Kunde bei einem Unfall nicht ausreichend geschützt sei, dass der Fahrer keine Gesundheitsprüfung absolvieren müsse und das Fahrzeug nicht überprüft werde.

"Wir sind der Auffassung, dass Wettbewerb für alle gut ist", erklärte Uber in einer Reaktion. Fortschritt und Innovation dürften nicht ausgebremste werden. "Es gibt einen Grund, warum Deutschland zu Ubers am schnellsten wachsenden Märkten zählt - Deutschland, und in diesem Fall die Frankfurter, lieben Ubers erstklassige Dienstleistungen."

 

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