Limousinen-Service: Taxi-App mischt den Markt auf
Das US-Start-Up "Uber" vermittelt über eine App Privatleute, die sich als Hobby-Chauffeure betätigen können. Das erbost die Taxibranche.
München - Das deutsche Taxi-Gewerbe bereitet sich auf ein Erdbeben vor. Urheber ist ein Start-Up-Unternehmen aus den USA, das hier den Markt umkrempeln will – Uber. In Berlin hat ein Taxi-Unternehmer vor dem Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen den Chauffeur-Dienst erwirkt. Das Unternehmen aus San Francisco will schon im Mai seine Dienste auch in Frankfurt am Main anbieten, folgen sollen Düsseldorf, Köln und Hamburg.
In München gibt es den Uber-Limousinenservice bereits seit dem Juni 2013, in der High-End-Version „Uber Black“: Das ist ein edler Chaffeur-Service, Kunden können sich per Smartphone-App einen S-Klasse-Mercedes, einen 7er-BMW oder einen VW Phaeton bestellen und zum Shoppen auf die Maximilianstraße oder ins P1 kutschieren lassen.
Der Grundpreis liegt bei 4,50 Euro, der Minutenpreis bei 30 Cent, plus 1,20 Euro pro Kilometer. Vom Flughafen München bis in die Stadt zahlt man den Flatrate-Preis von 75 Euro. Der Fahrpreis wird automatisch von der Kreditkarte eingezogen, deren Daten man bei der Registrierung der App hinterlegen musste.
Verstoß gegen das Gesetz?
Nichts für die breite Masse also, aber es ist auch nicht der luxuriöse Limousinen-Service, der den Taxlern Kopfzerbrechen bereitet. In vielen Städten der USA und seit Dienstag in Berlin gibt es nämlich den Dienst „Uber-Pop“: Hier werden Privatpersonen als Hobby-Fahrer über die App als Taxi-Chauffeure vermittelt.
Wer „Uber-Pop“-Fahrer werden will, muss ein Auto und einen Führerschein haben, über 21 Jahre alt sein, ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und ein internes Bewerberverfahren absolvieren. Damit verstößt Uber nach Ansicht vieler Taxi-Unternehmer gegen das Personenbeförderungsgesetz.
Dieses besagt, dass jemand einen so genannten Personenbeförderungsschein braucht, wenn er berufsmäßig Personen herumkutschiert. Nur wenn das Gesamtentgeld die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt, ist keine Genehmigung nötig.
Deutsche Taxler sehen Uber wie einen Mietwagen-Limousinenservice: „Bei denen gilt eine Rückkehrpflicht“, sagt Reinhard Zielinski von der Münchner Taxigenossenschaft. „Das heißt, er muss nach einer Auftragsfahrt wieder zurück zum Betriebssitz und kann nicht unterwegs spontan andere Fahrgäste aufnehmen, wie ein Taxi.“
In vielen Städten gab's heftigen Widerstand
Unklar ist auch, wie die Fahrgäste versichert sind, sollte ein Uber-Auto mal einen Unfall bauen. Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband BZP will gegen Uber klagen. Uber-Manager Dimitry Gore-Coty, zuständig für Nord- und Westeuropa, kann das nicht verstehen: „Die deutsche Gesetzgebung ist zu einer Zeit geschrieben worden, als das Internet noch nicht erfunden war und es unseren Vermittlungsservice gar nicht hätte geben können“, sagte er der „WamS“.
Auch in anderen Städten hatte es bei der Einführung von Uber heftigen Widerstand gegeben. In Brüssel wurde der Dienst genauso untersagt wie in Berlin. Der Kläger in Berlin will die einstweilige Verfügung aber nicht durchsetzen: Er befürchtet nach einem möglichen anderen Urteil in der Hauptsache hohe Schadenersatz-Forderungen. In Paris griffen wütende Taxler Uber-Autos an.
Google hat eine viertel Milliarde Dollar in Uber investiert
EU-Kommissarin Neelie Kroes bezeichnete die gerichtlichen Uber-Verbote als „verrückt“: „Bei dieser Entscheidung geht es nicht darum, den Verbrauchern zu helfen oder sie zu schützen, sondern nur um den Schutz des Taxi-Kartells“, sagte sie. Statt Innovationen zu verbieten sollten sich die Städte darüber Freude.
In den USA ist Uber schon seit 2009 aktiv und in über 50 Städten präsent. Der Suchmaschinenkonzern Google hat über seine Beteiligungsgesellschaft GoogleVentures im vergangenen Jahr 258 Millionen Dollar in Uber investiert, auch die Investmentbank GoldmanSachs ist unter den Kapitalgebern. Der Wert des Unternehmens wird derzeit auf mehr als 3,5 Milliarden Dollar geschätzt.
- Themen:
- Flughafen München
- P1
- Polizei
- VW