U-Bahn-Schläger auf freiem Fuß

Ihre Pöbelei hat als Video bei Facebook aufsehen gesorgt: Gestern stehen die drei Afghanen vor Gericht. Trotz Urteil müssen sie nicht in Haft.
Sophie Anfang |
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Die Angeklagten im Gericht.
Daniel von Loeper Die Angeklagten im Gericht.

München - Der Wachmann, der das Pöbel-Trio in der U5 festsetzte, nimmt’s offenbar recht locker. Als sich einer der drei wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagten Männer bei ihm entschuldigt, sagt er: "Diese Entschuldigung nehme ich gerne an. Ich bin ja Kosmopolit und keine Dumpfbacke. Ich wünsche Ihnen alles Gute." Dann steht er auf und schüttelt dem Angeklagten die Hand.

Eine versöhnliche Note in einem Fall, der aufgrund eines bei Facebook veröffentlichten Videos für viel Aufsehen gesorgt hatte. Die Angriffe und Pöbeleien des afghanischen Trios waren auch dadurch schnell ins Fahrwasser der Kölner Übergriffe am Silvesterabend geraten.

 

Dass sie Ausländer sind spielt keine Rolle

 

Dass die drei Männer (im Alter von 19 und 25 Jahren) Ausländer sind, habe aber bei den Vorfällen am 30. Januar keine Rolle gespielt, sagte gestern das Hauptopfer – ein 60-Jähriger, den einer der drei Angeklagten in den Schwitzkasten genommen hatte.

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Als sich der Mann, der ihn angegriffen hatte, am Dienstag während der Verhandlung am Amtsgericht entschuldigt, erklärt Rudolf E. mit fester Stimme: "Ich kann das akzeptieren." Und zwar, weil es für ihn eben nicht um eine Auseninandersetzung von Ausländer und Deutschen ging, sondern um junge Männer, die durch Alkohol enthemmt waren.

 

Eine Flasche Vodka getrunken

 

Die drei hatten zuvor von ihren Verteidigern Alexander Eckstein, Christian Gerber und Oliver Schmidt erklären lassen, dass sie kurz vor der Tat am 30. Januar gemeinsam eine Flasche Wodka ausgetrunken hätten. Ein Video von der U-Bahn-Station Candidplatz zeigt die drei Betrunkenen am Bahnsteig wie sie wartende Fahrgäste anpöbeln. Die suchten schnell das Weite. Das Trio setzte seine Pöbel-Tour in der U1 fort.

In einem der Sitzabteil der U-Bahn spuckte einer der drei einem älteren Ehepaar vor die Füße. Die beiden wechselten das Abteil. Der gehbehinderten Frau soll dann noch ein Bein gestellt worden sein. Sie konnte einen Sturz aber mit ihrem Stock verhindern.

Danach wandte sich der Mann einer jungen Frau zu, die hinter ihm saß. Er strich ihr respektlos übers Haar, sprach sie auf Englisch an. Die verbat sich das.

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Der 19-Jährige wurde wütend, schlug gegen das Fenster. Jetzt griffen die Fahrgäste ein. Rudolf E. sagte, dass sich die Männer benehmen sollten und wurde angegriffen. Einer der drei Angeklagten sprang auf einen Sitz und nahm ihn in den Schwitzkasten. Doch Rudolf E. gelang es, sich zu befreien, der Angreifer fiel zu Boden.

 

Vier Wochen Dauerarrest

 

Das Trio stieg am Hauptbahnhof in die U5 um, pöbelte dort weiter und wurde schließlich von zwei U-Bahn-Wachen gestellt. Alle drei wanderten in U-Haft. Spätestens in der Zelle wurde ihnen klar, wie schwer die Vorwürfe wiegen.
Die Richterin spricht denn auch alle drei schuldig. "Allein der Schwitzkasten reicht schon für die Verurteilung wegen Körperverletzung", sagt sie.

Die beiden 19-Jährigen werden zu vier Wochen Dauerarrest verurteilt. Außerdem dürfen sie den öffentlichen Nahverkehr nicht mehr alkoholisiert nutzen. Da die U-Haft angerechnet wird, muss der Arrest nicht mehr vollstreckt werden. Der dritte Angeklagte – er soll versucht haben zu beschwichtigen – wird zu einer Geldstrafe von 450 Euro verurteilt.

Nach der Verhandlung verlassen alle drei den Justizpalast – als freie Männer.

 

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