Trudering: Ex-Anwohner klagen wegen Bahnlärm
Trudering - Eigentlich könnte sie sich zurücklehnen und aus der Ferne beobachten, was in ihrer alten Heimat Trudering passiert. Aber Brigitte Jais (68), die im Jahre 2010 wegen des Lärms einer Güterumgehungsbahnlinie vor ihrer Haustür im Bistritzer Weg die Bahn verklagt hat, ist trotz ihres Umzugs nach Bad Wörishofen immer noch im Clinch mit der Bahn. Sozusagen stellvertretend für andere Anwohner der Bahnstrecke.
Im Jahr 2014 gab es eine Entscheidung des Landgerichts zu ihren Gunsten. Doch die Bahn ging in Berufung, die Sache ist jetzt bei einem Senat des Oberlandesgerichts (OLG) gelandet. Am Mittwoch kam es zum erneuten Showdown vor Gericht.
"Man kann nicht einmal die Fenster kippen"
"Man kann nicht einmal die Fenster kippen", hatte Brigitte Jais bei einem früheren Verhandlungstermin erklärt. Am Mittwoch ergänzt sie: "Und wer schläft schon gern mit geschlossenen Fenstern?" Aber die Karten sind in den vergangenen sechs Jahren neu gemischt worden. Die OLG-Richter machen deutlich, dass Brigitte Jais und ihre ebenfalls klagende Tochter (45) ihren Unterlassungsanspruch verwirkt haben. Der Grund: Das Haus wurde im letzten Jahr verkauft. Beide Frauen sind aufs Land gezogen.
Grenzwerte im Mischgebiet Trudering nur leicht überschritten
Was bleibt, ist der mögliche Anspruch auf Schadenersatz für die lauten Nächte bis zum Auszug. Aber auch hier sind die Erfolgschancen inzwischen eher mau. Der Senat kam bei einem Ortstermin zu dem Ergebnis, dass es sich bei der Umgebung des Hauses um ein Mischgebiet, kein reines Wohngebiet handelt. Mit dementsprechend höheren Grenzwerten bei der Lärmbelastung.
Eine wesentliche Beeinträchtigung der Wohnqualität durch den nächtlichen Bahnlärm können die Richter jedenfalls nicht erkennen. Eine Messung ergab, dass die Grenzwerte nur leicht überschritten werden.
Immerhin: Der Senat schlägt einen Vergleich von 6.000 Euro vor. Doch die Vertreter der Bahn lehnen das am Mittwoch kategorisch ab. Und auch die Klägerinnen scheinen – trotz der geringen Chancen – eine Entscheidung des Senats vorzuziehen. Die soll am 22. April mitgeteilt werden.
Lesen Sie hier: Bis zu 500 Züge sollen am Tag durch München fahren
- Themen: