Tödlicher Raser am Leonrodplatz in München: Gericht verkündet Urteil für den Unfallfahrer

Im Dezember endete die Verhandlung um einen tödlichen Raserunfall in München vor dem Amtsgericht nach nur einem Tag – nun hat es in einem zweiten Prozess ein relativ hartes Urteil gegeben.
John Schneider
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Auf der Flucht vor der Polizei kracht ein Autofahrer in ein Tramhäuschen am Leonrodplatz. Ein Jugendlicher stirbt.
Auf der Flucht vor der Polizei kracht ein Autofahrer in ein Tramhäuschen am Leonrodplatz. Ein Jugendlicher stirbt. © Thomas Gaulke

München – Ein 18-Jähriger wird in der Nacht auf den 9. Juli des vergangenen Jahres auf dem Weg zur Tram-Haltestelle am Leonrodplatz vom Auto eines viel zu schnell fahrenden Rotsünders (22) erfasst und getötet. Die Anteilnahme am Schicksal des Unfallopfers ist offenbar riesig, die Zuschauerplätze im größten Gerichtssaal des Strafjustizzentrums fast komplett belegt. Darunter sehr viele junge Gesichter. Sie alle wollen wissen, wie der geständige Angeklagte bestraft wird. Und sie alle verfolgen den letzten Prozesstag mit sehr ernster Miene.

Nach den Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklägern und Verteidigung spricht der Vorsitzende Richter Nikolaus Lantz dann das Urteil: Vier Jahre und sechs Monate Haft für den Angeklagten. Ein relativ hartes Urteil, denn selbst die Staatsanwaltschaft hatte lediglich vier Jahre Gefängnis gefordert. Ein Nebenkläger hatte zuvor auf mindestens fünf Jahre Haft (und eine lebenslange Führerscheinsperre) plädiert, die Verteidigung findet drei Jahre und zwei Monate Haft ausreichend.

Raser-Prozess in München: Der 18-Jährige starb noch an der Unfallstelle

Aber Can G. (Name geändert) hat sich nach Ansicht des Gerichts eines verbotenen Kfz-Rennens mit Todesfolge schuldig gemacht. Das Gericht stellt fest, dass sich der 22-Jährige einer Polizeikontrolle entziehen wollte. Er war trotz Rotlicht mit 144 Stundenkilometern auf die Kreuzung am Leonrodplatz gerast, kollidierte dort mit einem querenden Auto und verlor daraufhin die Kontrolle über das Auto. Der Wagen, ein Renault Clio, kam ins Schleudern und erfasste zwei junge Männer, die auf dem Weg zur Trambahn-Haltestelle waren. Der 18-Jährige starb noch an der Unfallstelle, sein Spezl überlebte mit schwersten Verletzungen an den Beinen.

Der Angeklagte wollte sich bei ihm entschuldigen, doch nicht jedem gefiel der Versuch. Das Opfer erklärte im Prozess: „Wir alle werden dir nie verzeihen.“ Und ein Anwalt der Nebenklage nahm dem Angeklagten die Entschuldigung nicht ab. Im Gegensatz zum Gericht, wie der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung ausführte. Der Angeklagte habe sich vielleicht nicht immer gut ausgedrückt, aber doch echte Reue gezeigt, findet die Strafkammer.

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Amtsgerichte dürfen nur bis zu vier Jahre Haft verhängen

Die jetzt verhängte harte Strafe bestätigt eine Entscheidung des Amtsgerichts. Die Amtsrichterin hatte im Dezember das Verfahren ans Landgericht verwiesen, weil das angemessene Strafmaß in dem Fall nach ihrer Einschätzung vier Jahre überschreiten könnte, ein Amtsgericht aber nur bis zu vier Jahren Haft verhängen darf.

Neben dem Kfz-Rennen mit Todesfolge und schwerer Gesundheitsschädigung hat sich Can G. laut Urteil weiterer Delikte schuldig gemacht. Er war damals ohne Führerschein unterwegs, den hatte man ihm bereits entzogen, er nutzte ohne Erlaubnis des Besitzers das Firmenauto und er war aufgrund von Alkoholkonsum fahruntüchtig. Das zeige auch sein Fahrverhalten, so der Richter. Das Gericht ordnete zudem eine Sperre für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis von fünf Jahren an.

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39 Kommentare
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  • Sarah-Muc am 18.04.2024 12:03 Uhr / Bewertung:

    Vergleichen Sie doch diese beiden Urteile nicht. Schuback war immerhin Wiederholungstäter !
    Uneinsichtig ist er auch noch. Die Gesellschaft trägt in diesem Fall den Schaden. Und nur weil
    niemand zu Schaden kam soll Steuerhinterziehung straffrei bleiben?
    Der Unfallfahrer war Ersttäter und bereut das was er da verbrochen hat ganz bitter.
    Das fliesst alles in ein Urteil mit ein.
    Hier sind sehr viele selbst ernannte "Richter" vertreten und meinen ein Urteil angemessen beurteilen
    zu können. Gott sei Dank sitzen in den Gerichten Juristen.

  • BingoMuc am 18.04.2024 12:18 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Sarah-Muc

    Frau Dr. jur. sm… Ihre juristische Kompetenz ist bewundernswert

  • Sarah-Muc am 18.04.2024 13:45 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von BingoMuc

    Ich hab das nicht von mir behauptet.

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