Tödlicher Raser am Leonrodplatz in München: Gericht verkündet Urteil für den Unfallfahrer
München – Ein 18-Jähriger wird in der Nacht auf den 9. Juli des vergangenen Jahres auf dem Weg zur Tram-Haltestelle am Leonrodplatz vom Auto eines viel zu schnell fahrenden Rotsünders (22) erfasst und getötet. Die Anteilnahme am Schicksal des Unfallopfers ist offenbar riesig, die Zuschauerplätze im größten Gerichtssaal des Strafjustizzentrums fast komplett belegt. Darunter sehr viele junge Gesichter. Sie alle wollen wissen, wie der geständige Angeklagte bestraft wird. Und sie alle verfolgen den letzten Prozesstag mit sehr ernster Miene.
Nach den Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklägern und Verteidigung spricht der Vorsitzende Richter Nikolaus Lantz dann das Urteil: Vier Jahre und sechs Monate Haft für den Angeklagten. Ein relativ hartes Urteil, denn selbst die Staatsanwaltschaft hatte lediglich vier Jahre Gefängnis gefordert. Ein Nebenkläger hatte zuvor auf mindestens fünf Jahre Haft (und eine lebenslange Führerscheinsperre) plädiert, die Verteidigung findet drei Jahre und zwei Monate Haft ausreichend.
Raser-Prozess in München: Der 18-Jährige starb noch an der Unfallstelle
Aber Can G. (Name geändert) hat sich nach Ansicht des Gerichts eines verbotenen Kfz-Rennens mit Todesfolge schuldig gemacht. Das Gericht stellt fest, dass sich der 22-Jährige einer Polizeikontrolle entziehen wollte. Er war trotz Rotlicht mit 144 Stundenkilometern auf die Kreuzung am Leonrodplatz gerast, kollidierte dort mit einem querenden Auto und verlor daraufhin die Kontrolle über das Auto. Der Wagen, ein Renault Clio, kam ins Schleudern und erfasste zwei junge Männer, die auf dem Weg zur Trambahn-Haltestelle waren. Der 18-Jährige starb noch an der Unfallstelle, sein Spezl überlebte mit schwersten Verletzungen an den Beinen.
Der Angeklagte wollte sich bei ihm entschuldigen, doch nicht jedem gefiel der Versuch. Das Opfer erklärte im Prozess: „Wir alle werden dir nie verzeihen.“ Und ein Anwalt der Nebenklage nahm dem Angeklagten die Entschuldigung nicht ab. Im Gegensatz zum Gericht, wie der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung ausführte. Der Angeklagte habe sich vielleicht nicht immer gut ausgedrückt, aber doch echte Reue gezeigt, findet die Strafkammer.
Amtsgerichte dürfen nur bis zu vier Jahre Haft verhängen
Die jetzt verhängte harte Strafe bestätigt eine Entscheidung des Amtsgerichts. Die Amtsrichterin hatte im Dezember das Verfahren ans Landgericht verwiesen, weil das angemessene Strafmaß in dem Fall nach ihrer Einschätzung vier Jahre überschreiten könnte, ein Amtsgericht aber nur bis zu vier Jahren Haft verhängen darf.
Neben dem Kfz-Rennen mit Todesfolge und schwerer Gesundheitsschädigung hat sich Can G. laut Urteil weiterer Delikte schuldig gemacht. Er war damals ohne Führerschein unterwegs, den hatte man ihm bereits entzogen, er nutzte ohne Erlaubnis des Besitzers das Firmenauto und er war aufgrund von Alkoholkonsum fahruntüchtig. Das zeige auch sein Fahrverhalten, so der Richter. Das Gericht ordnete zudem eine Sperre für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis von fünf Jahren an.