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Nach tödlichem Raserunfall am Leonrodplatz in München: Angeklagter (22) gesteht

Im Juli ist ein 18-Jähriger gestorben und weitere Menschen wurden verletzt. Nun steht ein 22-Jähriger, der auf der Flucht vor einer Polizeikontrolle mit seinem Auto in eine Tram-Haltestelle am Leonrodplatz in München schleuderte, vor Gericht.
John Schneider
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Der 22-jähriger Anklage mit seiner Anwältin Daniela Gabler am Donnerstag im Amtsgericht München. Er soll bei der Flucht vor einer Polizeikontrolle berauscht und ohne Führerschein die Kontrolle über seinen Wagen verloren und in eine Tram-Haltestelle geschleudert sein. Dabei starb ein 18-Jähriger, weitere Menschen wurden verletzt.
Der 22-jähriger Anklage mit seiner Anwältin Daniela Gabler am Donnerstag im Amtsgericht München. Er soll bei der Flucht vor einer Polizeikontrolle berauscht und ohne Führerschein die Kontrolle über seinen Wagen verloren und in eine Tram-Haltestelle geschleudert sein. Dabei starb ein 18-Jähriger, weitere Menschen wurden verletzt. © Elke Richter/dpa

München - Lange Zeit hat es Peter G. (18, Name geändert) geschafft, sachlich, ruhig und mit fester Stimme dem Gericht zu berichten, was in jener Nacht als sein Freund an der Trambahnhaltestelle am Leonrodplatz von einem Auto erfasst und tödlich verletzt wurde, aus seiner Sicht passiert war. Doch als der wegen fahrlässiger Tötung angeklagte Autofahrer (22) nach dem Ende seiner Aussage das Wort an ihn richtet, platzt die ganze Wut, die ganze Trauer doch noch aus dem 18-Jährigen heraus: „Wir alle werden dir nie verzeihen.“

Damit spricht der Student, der bei dem Unfall ebenfalls schwer verletzt wurde und als Nebenkläger auftritt, wohl für viele der etwa 100 Zuschauer im größten Gerichtssaal des Strafjustizzentrums. Familie, Freunde, Bekannte der Opfer sind gekommen, um zu sehen, wie dem betrunkenen und berauschten Fahrer des Renault Clio der Prozess gemacht wird. Der Angeklagte, er stammt aus Sinsheim in Baden-Württemberg, räumt am Donnerstag zunächst über seine Anwältin Daniela Gabler ein, den Freund von Peter G. tödlich verletzt zu haben, als er auf der Flucht vor der Polizei eine rote Ampel missachtete und mit viel zu hoher Geschwindigkeit auf dem Leonrodplatz mit einem querenden Wagen kollidierte. Er verlor die Kontrolle über sein Auto und schleuderte in eine Tram-Haltestelle. Insgesamt wurden fünf Menschen verletzt. Der 18-jährige Freund von Peter G. starb noch am Unfallort.

Prozess nach Raserunfall in München: Anklage wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung

Er entschuldigt sich bei den Angehörigen des Toten und bei dem schwer verletzten Opfer: „Ich würde mein Leben dafür geben, das wieder rückgängig zu machen. Es tut mir unendlich leid, was passiert ist“, erklärt er unter Tränen. Er wünsche dem noch immer psychisch und physisch unter den Folgen Leidenden eine baldige Genesung.

Doch das kann den 18-Jährigen nicht besänftigen: „Wir wissen beide, dass es allein deine Schuld ist, dass es passiert ist, dass du es hättest verhindern können.“ Dem Angeklagten liegt offenbar viel daran, seine Schuld zu beichten. Er sei geflohen, weil er fürchtete bei der Kontrolle durch die Polizei würde auffliegen, dass er ohne Führerschein unterwegs war. Die Wochen nach dem Unfall waren für den 18-jährigen Nebenkläger geprägt von mehreren Operationen und starken Schmerzmitteln. Als sein bester Freund beerdigt werden sollte, ließ sich Peter G. dennoch aus dem Krankenhaus zum Friedhof transportieren, um Abschied zu nehmen.

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Peter G. war an jenem fatalen 9. Juli mit seinem Freund von einem Festival gekommen. Am Leonrodplatz habe er beim Überqueren der Straße bereits den heranrasenden Wagen gesehen und Todesangst bekommen. Er und sein Freund begannen zu rennen und wurden doch beide von dem außer Kontrolle geratenen Renault erfasst. Sein Freund starb noch an der Unfallstelle. Der Prozess wird am 28. Dezember fortgesetzt.

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9 Kommentare
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  • .x.x. am 21.12.2023 13:49 Uhr / Bewertung:

    Sorry, aber ich habe kein Verständnis dafür, dass wenn sich jemand OHNE Führerschein, aber MIT Alkohol UND Drogen hinters Steuer setzt, dies noch unter "fahrlässig" subsumiert werden kann. Viel mehr Vorsatz geht doch gar nicht. Ich hoffe er bekommt die maximalen 5 Jahre und lebenslanges Führerscheinverbot, wobei das den Täter ja offenbar auch nicht vom Fahren abhält.

  • Knoedel am 21.12.2023 15:15 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von .x.x.

    Fahrlässig ist natürlich ein Witz.
    Vorsätzlich bzw. absichtlich war der Tod auch nicht gewollt.
    Für mich war das sehr grob Fahrlässig.
    10 Jahre Knast und 35 Jahre Führerscheinentzug wären das mindeste.

  • SL am 21.12.2023 13:00 Uhr / Bewertung:

    Man kann nur hoffen, dass dieser Raser auch so eine harte Strafe bekommt wie der Raser des illegalen Wettrennens in Kalteck mit seinem 400 PS-Sportwagen. Für den Tod eines Familienvaters und ein verkrüppeltes Kind waren das harte 5 Jahre Gefängnis und 3 1/2 FS-Entzug.

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