Todesraser von München: Lebenslange Freiheitsstrafe?

München - "Der Mordvorwurf ist gerechtfertigt", sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Montag der "Bild". Wer durch eine Innenstadt, wo Fußgänger auf der Straße unterwegs sind, mit 100 km/h rase, müsse "davon ausgehen, dass er zumindest ganz unverantwortlich in Kauf nimmt, Menschen zu töten", so Herrmann. Der Minister reagierte damit auf den Mordvorwurf im Haftbefehl gegen Victor B. Der 34-Jährige war am späten Freitagabend mit seinem BMW in eine vierköpfige Fußgängergruppe gerast. Ein Jugendlicher (14) starb, eine 16-Jährige wurde schwer verletzt.
Todesraser von München: Handelte er mit Vorsatz?
Und tatsächlich. Aus juristischer Sicht lautet eine zentrale Frage: Hat Victor B. es bei seiner Fahrt zumindest billigend in Kauf genommen, dass dabei auch Menschen sterben können? Die Juristen sprechen dann von einem bedingten Vorsatz. Selbst eine – im Vergleich zum Wollen oder gar zur Absicht - so niedrige Stufe des Vorsatzes reicht bereits aus, um eine Tat als Mord einstufen zu können. Doch muss dabei immer auch noch mindestens eines der vom Strafgesetzbuch vorgesehenen Mordmerkmale hinzukommen, also etwa niedrige Beweggründe, Heimtücke oder ein "gemeingefährliches Mittel" als Tatwerkzeug.

Im spektakulären Urteil gegen zwei Raser, die 2016 in Berlin ein illegales Autorennen veranstaltet und dabei auf einer Straßenkreuzung einen Menschen getötet hatten, haben die Richter gleich drei Mordmerkmale als erfüllt angesehen: Die Autos der beiden Männer waren "gemeingefährliche Mittel", weil sie bei der extremen Geschwindigkeit (über 170 Stundenkilometer) nicht mehr zu kontrollieren gewesen seien. Zudem hätten die Täter aus niedrigen Beweggründen gehandelt ("meine Motorhaube kommt zuerst"). Und schließlich sahen die Richter auch Heimtücke als gegeben an. So heißt es im Urteil des Berliner Landgerichts vom März 2019 in Bezug auf das Opfer, welches nichtsahnend und vorschriftsmäßig in die Kreuzung eingefahren war: "Das Opfer hat zu Recht darauf vertraut, dass ihm keine Gefahr drohe, wenn es bei grünem Licht die Kreuzung passiere." Der Mann sei "arg- und wehrlos" gewesen.
Bei Urteil wegen Mordes: Victor B. droht lebenslange Haftstrafe
Der Todesraser aus München hat zwar nicht an einem illegalen Autorennen teilgenommen, die niedrigen Beweggründe sieht Münchens Oberstaatsanwältin Anne Leiding dafür aber im "krassen Eigennutz" des Täters, der vor einer Polizeistreife flüchten wollte. Und auch seine Opfer waren wohl arg- und wehrlos, als sie bei Grün über die Kreuzung gingen und vom BMW erfasst wurden. Somit hätte Victor B. auch heimtückisch gehandelt.
Es spricht also einiges dafür, dass nach dem Haftbefehl auch die Anklage auf Mord und dreifachen Mordversuch lautet. Im Falle einer Verurteilung wegen Mordes käme für den 34-Jährigen dann nur eine lebenslange Freiheitsstrafe in Betracht. Praktisch würde dies bedeuten, dass frühestens nach 15 Jahren die Strafe zur Bewährung ausgesetzt und Victor B. wieder freikommen könnte.