Tod der Mutter (95): Ist das Pflegeheim schuld?

Die Tochter der Verstorbenen will 40.000 Euro, weil Heim oder Arzt die 95-Jährige falsch behandelt haben sollen. So lief der Prozess.
von  John Schneider
Vor dem Prozess: Rosemarie T. und ihr Mann im Gerichtsflur.
Vor dem Prozess: Rosemarie T. und ihr Mann im Gerichtsflur. © jot

München - Nur acht Tage habe der Aufenthalt ihrer Mutter in dem Pflegeheim gedauert, sagt Rosemarie T. (73). "Ich habe sie gesund dort hingebracht und habe sie tot zurückbekommen." Nach ihrer Auffassung ist bei dem Tod von Hedwig M. im Frühjahr 2011 nicht alles mit rechten Dingen zugegangen. Die 73-Jährige hat sowohl das Heim im Kreis Ebersberg als auch den damals zuständigen Bereitschaftsarzt verklagt.

40.000 Euro sei ihre Forderung, erklärt Klage-Anwältin Claudia Thinesse-Wiehofsky. Diese Summe wurde am Dienstag auch als Streitwert des Verfahrens festgesetzt.

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Die Anwältin moniert, dass der 95-Jährigen zu wenig Wasser gegeben wurde. Dieser Mangel könnte auch bei ihrem Tod eine Rolle gespielt haben. In der Luftröhre sollen zudem 200 Gramm Brei oder Schleim gefunden worden sein. Davon ist jedenfalls Rosemarie T. felsenfest überzeugt. "Meine Mutter ist erstickt", sagt sie immer wieder während der Verhandlung am Landgericht. Sie will unbedingt wissen, wer ihrer Mutter zuletzt noch Brei verabreicht habe. Doch gegen die Behauptungen, dass Arzt oder Heim eine Mitschuld am Tod der 95-Jährigen haben, dass die Frau an Brei in der Luftröhre erstickt sei, wehren sich die Beklagten vehement. "Das ist nicht wahr", erklären sie immer wieder.

Klägerin will Pathologen einschalten

Allerdings: Die alte Dame litt am Morgen des 27. März 2011 tatsächlich unter Atemproblemen. Das berichten die Pflegerinnen. Deswegen war auch der Bereitschaftsarzt gerufen worden. Der Mediziner untersuchte Hedwig M. nach allen Regeln der medizinischen Kunst, wie ein Sachverständiger am Dienstag erklärt.

Dass der Arzt das Pflegepersonal danach nicht noch einmal darauf aufmerksam machte, dass man ihn oder den Notfalldienst verständigen solle, wenn sich der Zustand der maladen Frau verschlechtere, sei kein echter Mangel. Von Pflegern dürfe man erwarten, dass sie dementsprechend aktiv werden. "Schon aus Haftungsgründen", so der Gutachter.

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Mittags ging es Hedwig M. offenbar besser. Jedenfalls so gut, dass die Hilfspflegerin ihr ohne Probleme, das Mittagessen verabreichen konnte. Auch hier kann der Experte keine Hinweise auf Fehler erkennen. Rosemarie T. und ihre Anwältin drängen jetzt auf die Einschaltung eines Pathologen, um den Tod der Mutter aufzuklären.

Die Entscheidung will der Vorsitzende Richter Thomas Stelzner am 7. März 2017 verkünden.

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