Prozess in München: Erneute Haftstrafe für den "Besenstielräuber"
München - Die Strafe ist hart ausgefallen. Zu hart nach dem Geschmack von Besenstielräuber Harald Z. (64). Über drei Jahre liegen zwischen den anderthalb Jahren, die sein Anwalt Adam Ahmed im Plädoyer forderte und den vier Jahren zehn Monaten Haft, die die Strafkammer des Landgerichts unter dem Vorsitz von Philipp Stoll dann als Urteil verhängte.
Täter legte umfassendes Geständnis ab
Harald Z. wurde am Dienstag für die versuchte Millionen-Erpressung des FC Bayern München verurteilt. Weil er bei der Tat im Februar ein Teppichmesser mit sich führte wurde er der versuchten schweren räuberischen Erpressung schuldig gesprochen. Zu seinen Gunsten legte das Gericht sein umfassendes Geständnis aus. Nicht aber seine Angst vor Altersarmut. Eine besondere Notlage konnte das Gericht nicht erkennen.
Stoll: "Zu Lasten des Angeklagten haben wir die Vorstrafe berücksichtigt." Harald Z. hatte in den 90er Jahren 16 Mal Banken im Raum München und Oberland überfallen. Er sperrte dabei Bankangestellte in Putzräume und blockierte die Tür mit einem Besenstiel. Für die Überfälle kassierte er 13 Jahre und sechs Monate Gefängnis.
Anwalt Ahmed hat bereits Rechtsmittel angekündigt. "Ich werde im Auftrag meines Mandanten Revision einlegen", sagte er nach dem Urteil.
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