Therapeutin fällt auf Patienten

Ein 50-Jähriger spielt in der Reha „Fangen“ – am Ende ist sein Fuß gebrochen. Jetzt erhält er ein Schmerzensgeld.
Sophie Anfang |
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München - Es klingt seltsam, doch das Spiel gehört zur Therapie: Rund 30 Erwachsene rennen mit Stoffschwänzchen durch eine Turnhalle, ihre Aufgabe: Klau einem anderen Teilnehmer das Schwänzchen. Josef G. (Name geändert), Reha-Patient aus Niederbayern, machte bei diesem Fang-Spiel in einer Burnout-Klinik mit – und stürzte. Sein Fuß ist seither kaputt, sein Leben stark eingeschränkt. Bei einem Vergleich vor dem Oberlandesgericht München hat der 50-Jährige jetzt Schadenersatz zugesprochen bekommen.

„Ich war früher topfit“, sagte G. bei der Verhandlung am Donnerstag. 30 Jahre lang war er bei der Feuerwehr aktiv, radelte, wanderte. Seit viereinhalb Jahren ist das vorbei: „Ich bin wie ein alter, gebrechlicher Mensch. Es sind Schmerzen da, auf Schritt und Tritt.“ Damals war der Mitarbeiter einer Bank zur Reha in einer Klinik. Inhalt der Therapie war auch das Fangspiel.

Doch statt Spaß – oder einen anderweitigen therapeutischen Nutzen – zu bringen, endete das Ganze bitter für G.: Im Gerangel stürzte er, seine Therapeutin fiel ihm auf den Fuß – der daraufhin gebrochen war.

„Der Kläger ist aus der Klinik kaputt und krank wieder hinausgegangen“, fasste der Vorsitzende Richter Thomas Steiner zusammen.

Lesen Sie hier: Demente Mutter ertränkt. Acht Jahre Haft.

Damit nicht genug. Auch bei der Behandlung des Fußes lief einiges schief, so G.. Sein Arzt habe ihn nicht rechtzeitig zur Behandlung geschickt. Darüberhinaus hätte man ihm zu früh empfohlen, ohne Krücken zu gehen. Der Niederbayer spürt die Konsequenzen immer noch. Er arbeitet zwar wieder in seinem Beruf, allerdings nicht mehr in derselben Position. Zudem zehren die Ereignisse an ihm. „Für die Familie ist es eine große Belastung“, sagte seine Frau am Rande der Verhandlung.

Doch wer Schuld trägt am ganzen Übel, ist in diesem vertrackten Verfahren nicht einfach zu klären. In erster Instanz vor dem Landgericht Landshut verlor G. gegen die Haftpflichtversicherung der Klinik. Er legte Berufung vor dem Oberlandesgericht München ein.

Dort ließ der Vorsitzende Richter Steiner schnell durchblicken, dass er mit dem Ablauf des ersten Verfahrens nicht glücklich war. Eine Neuverhandlung sei aus seiner Sicht jedoch aufwendig und zeitintensiv. Zudem sei der Ausgang unklar. Die Parteien einigten sich daher auf einen Vergleich: G. erhält 50.000 Euro Schmerzensgeld.

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