Theologe (74) auf Roller im Englischen Garten erwischt

Ein 74-Jähriger ist vom Amtsgericht München wegen Rollerfahrens im Englischen Garten zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Mann war beim Aumeister verbotenerweise in den Park gefahren.
von  az
Weil er mit seinem Motorroller im Englischen Garten herumfuhr, muss ein Theologe jetzt 50 Euro bezahlen.
Weil er mit seinem Motorroller im Englischen Garten herumfuhr, muss ein Theologe jetzt 50 Euro bezahlen. © dpa

München - Das Amtsgericht München hat einen 74-jährigen Theologen wegen des fahrlässigen Fahrens im Landschaftsschutzgebiet zu einer Geldbuße in Höhe von 50 Euro verurteilt. Der Münchner war im August des vergangenen Jahres beim Aumeister im Englischen Garten verbotenerweise mit seinem Motorroller in den Park gefahren.

Dieser Bereich ist geschützt durch die Landschaftsschutzgebietsverordnung "Hirschau und Obere Isarau". Danach bedarf man einer Erlaubnis, wenn man in diesem Gebiet mit einem Kraftfahrzeug Straßen oder Wege befahren will, die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind.

 

Weggelaufenes Kind als Rechtfertigung

 

Vor Gericht gab der Münchner an, er habe mit dieser Aktion einer Frau helfen wollen. Denn diese sei weinend auf einer Wiese gesessen und habe ihm gesagt, sie habe auf einen Jungen aufgepasst, der jetzt verschwunden sei.

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Also habe er sich auf den Roller geschwungen, da bekanntlich in solchen Fällen jemand den Jungen wohl ins Gebüsch gezogen hätte, sagte der Mann aus. Doch den Jungen fand der Theologe nicht - als er zu der Wiese zurückkehrte, sei die Frau verschwunden gewesen.

 

Zeuge widerspricht

 

Das Gericht schenkte dieser Version keinen Glauben, es vernahm zusätzlich einen Zeugen. Dieser hatte den Angeklagten wegen seines Verhaltens zur Rede gestellt. Bei dem Streit habe der dann behauptet, eine Sondergenehmigung zu besitzen. Die Suche nach einem Kind hätte der Betroffene ihm gegenüber nicht geschildert. Vielmehr habe er zu ihm gesagt, er solle "daheim erstmal mit seiner Frau alles in Ordnung bringen".

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LetzTendlich aber konnte das Gericht auch durch die Aussage des Zeugen die Rechtfertigungsgründe des pensionierten Theologen nicht widerlegen. Somit verurteilte der vorsitzende Richter den 74-jährigen zu einer Geldstrafe von 50 Euro. Das Gesetz würde als Höchststrafe drei Nullen mehr erlauben. Strafmindernd werteten die Richter, dass der Theologe seit 35 Jahren Motorrad fährt ohne dabei jemals auffällig geworden zu sein.

Negativ bewertete der Richter aber die Tatsache, dass der Mann mit ungefähr 30 Kilometern pro Stunde eine Strecke von einem Kilometer zurücklegte. Die 50 Euro sind inzwischen bezahlt, das Urteil ist rechtskräftig.

 

Im Bereich des "Schwammerlteichs" südlich des Aumeisters düste der Mann mit seinem Motorroller herum.

 

 

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