Teurer Mieterstreit: Fast 500 Euro Abschleppkosten für Rentner

Weil sein Sohn und der Hausmeister um ein mehrfach im eingeschränkten Halteverbot abgestelltes Auto in Streit geraten waren, muss ein 87-jähriger Münchner nun Hunderte Euro Abschleppkosten zahlen.
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Als der Abschleppwagen kam, war sein Auto schon weg. Trotzdem muss ein Rentner jetzt eine hohe Summe begleichen. (Symbolbild)
Als der Abschleppwagen kam, war sein Auto schon weg. Trotzdem muss ein Rentner jetzt eine hohe Summe begleichen. (Symbolbild) © dpa

Ein 87-jähriger Mieter muss weit über 400 Euro Abschleppkosten bezahlen, da sein Sohn seinen Wagen offenbar mehrfach falsch in der Tiefgarage des Mietshauses seines Vaters abgestellt hatte. Zu diesem Ergebnis kam nun das Münchner Amtsgericht. 

Am 1. Juli vergangenen Jahres sei ein Abschleppunternehmen nach einem Anruf des Hausmeisters angerückt. Der Hausmeister hatte angegeben, dass das Auto des Seniors zum wiederholten Mal im eingeschränkten Halteverbot nahe der Aufzüge stünde und damit andere Mieter blockiere.

Als der Tiefgaragenberger und der Kranplateauschlepper ankamen, stand der Wagen allerdings gar nicht mehr in der Tiefgarage. Zahlen wollte der 87-Jährige nicht für das nicht erfolgte Abschleppen. Das Unternehmen klagte auf Erstattung der entstandenen Kosten. 

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50 Vorwarnungen - oder nur fünf?

Und ab hier gehen - wie vor Gericht üblich - die Positionen weit auseinander: Der 87-Jährige gab an, sein Sohn habe das Fahrzeug maximal für 15 Minuten abgestellt, um ihn abzuholen, da er wegen einer Gehbehinderung eine Begleitung benötige. Bei Störung trotz der kurzen Zeitspanne habe der Hausmeister ja anrufen oder klingeln können.

Der Hausmeister betonte, den Sohn des Rentners zuvor in fast 50 Fällen wegen teils stundenlangen Parkens im genannten Bereich persönlich angesprochen zu haben. Seine eigene Garagenbox habe der 87-Jährige untervermietet; ein allgemeiner Haltebereich läge nur 15 Meter entfernt.

Der Sohn führte die Aktion des Hausmeisters auf einen persönlichen "Grundhass" gegen ihn zurück. Konfrontationen habe es deutlich seltener gegeben, und andere Mieter dürften problemlos im strittigen Bereich halten. 

Das Abschleppunternehmen wiederum bestand darauf, dass im angegebenen Bereich nie länger als drei Minuten gehalten werden dürfe, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder Be- oder Entladen. Das sei hier aber nicht erfolgt.

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Amtsgericht urteilt: Erstattung der Kosten

Der zuständige Richter am Amtsgericht München gab dem Unternehmen und dem Hausmeister in allen Punkten Recht: Er sah es als erwiesen an, dass das Fahrzeug länger als nur zum Einsteigen oder Beladen im eingeschränkten Halteverbot abgestellt, andere Mietparteien mehrfach behindert und Vorwarnungen ausgesprochen worden seien. 

Den Rechnungsbetrag von 448,15 Euro plus Zinsen und zusätzliche Kosten muss der 87-Jährige nun bezahlen.

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8 Kommentare
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  • Tonio am 08.11.2021 09:50 Uhr / Bewertung:

    Das rücksichtslose und Andere behindernde Parken nimmt ja immer mehr überhand. Gut, dass da mal durchgegriffen wurde!

  • gast100 am 07.11.2021 20:32 Uhr / Bewertung:

    Ich schätze mal dass der Senior kein Fahrzeug mehr hat daher der vermietete Stellplatz.

  • Wendeltreppe am 08.11.2021 07:38 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von gast100

    Dass bzw. warum sein eigener Parkplatz untervermietet ist tut doch nichts zur Sache.

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