Autos abgeschleppt: Zwei Abschleppwagen laut Gericht Abzocke
München - Nach einem Gerichtsurteil musste er nicht nur gut ein Drittel weniger zahlen, das private Abschleppunternehmen wurde vom Richter noch dazu für seine Geschäftspraktiken gerüffelt, wie das Amtsgericht München am Freitag mitteilte. Das Abschleppen an sich aber rügte das Gericht nicht.
Doch von vorne: Der Münchner hatte zwei Autos in der Ladezone eines Discounters geparkt. Das beauftragte Abschleppunternehmen schickte mit einer halben Stunde Abstand zwei Abschleppfahrzeuge los, die die Autos in nahe gelegene Straßen umsetzten. Dafür sollte der Halter jeweils 330 Euro blechen.
Abgeschleppter mit geschicktem Schachzug
Der Mann allerdings zahlte nicht direkt, sondern hinterlegte den Betrag beim Amtsgericht - weshalb das Abschleppunternehmen darlegen musste, warum seine Preise gerechtfertigt seien.
Der Richter folgte der Argumentation nicht, dass zwei Abschleppwagen nötig gewesen seien. Auch wenn die Fahrzeuge nicht dem gleichen Halter gehört hätten, hätte man die Kosten für den Einsatz mit einem Wagen leicht auf zwei Betroffene aufteilen können. Das Unternehmen hatte zuvor argumentiert, dass man nicht gewusst habe, dass beide Autos dem selben Halter gehörten.
Gericht rügt Abschlepppraxis auf Discounter-Parkplatz
Die geforderten Beträge verstießen sowohl gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit als auch der Schadensminderungspflicht und seien zudem nicht in Gänze ersatzfähig, urteilte das Gericht.
Dabei sei es egal, ob die überhöhten Rechnungen "auf Organisationsmängel, ein betriebswirtschaftlich unsinniges oder - worauf die Umstände (...) schließen lassen könnten - auf ein durch Erbringung nicht erforderlicher Mehraufwendungen bewusst umsatzsteigerndes Vorgehen" zurückzuführen seien. Der Halter müsse daher nur je 207,50 Euro zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig (Az.: 453 C 17734/20 vom 17.03.2021).
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