Autos abgeschleppt: Zwei Abschleppwagen laut Gericht Abzocke

Ein Münchner Autobesitzer hat die Kosten für das Abschleppen seiner Autos dank eines geschickten Schachzuges deutlich reduzieren können.
AZ/dpa |
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Ein Abschleppdienst im Einsatz (Symbolfoto).
Ein Abschleppdienst im Einsatz (Symbolfoto). © Gaulke

München - Nach einem Gerichtsurteil musste er nicht nur gut ein Drittel weniger zahlen, das private Abschleppunternehmen wurde vom Richter noch dazu für seine Geschäftspraktiken gerüffelt, wie das Amtsgericht München am Freitag mitteilte. Das Abschleppen an sich aber rügte das Gericht nicht.

Doch von vorne: Der Münchner hatte zwei Autos in der Ladezone eines Discounters geparkt. Das beauftragte Abschleppunternehmen schickte mit einer halben Stunde Abstand zwei Abschleppfahrzeuge los, die die Autos in nahe gelegene Straßen umsetzten. Dafür sollte der Halter jeweils 330 Euro blechen.

Abgeschleppter mit geschicktem Schachzug

Der Mann allerdings zahlte nicht direkt, sondern hinterlegte den Betrag beim Amtsgericht - weshalb das Abschleppunternehmen darlegen musste, warum seine Preise gerechtfertigt seien.

Der Richter folgte der Argumentation nicht, dass zwei Abschleppwagen nötig gewesen seien. Auch wenn die Fahrzeuge nicht dem gleichen Halter gehört hätten, hätte man die Kosten für den Einsatz mit einem Wagen leicht auf zwei Betroffene aufteilen können. Das Unternehmen hatte zuvor argumentiert, dass man nicht gewusst habe, dass beide Autos dem selben Halter gehörten.

Gericht rügt Abschlepppraxis auf Discounter-Parkplatz

Die geforderten Beträge verstießen sowohl gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit als auch der Schadensminderungspflicht und seien zudem nicht in Gänze ersatzfähig, urteilte das Gericht.

Dabei sei es egal, ob die überhöhten Rechnungen "auf Organisationsmängel, ein betriebswirtschaftlich unsinniges oder - worauf die Umstände (...) schließen lassen könnten - auf ein durch Erbringung nicht erforderlicher Mehraufwendungen bewusst umsatzsteigerndes Vorgehen" zurückzuführen seien. Der Halter müsse daher nur je 207,50 Euro zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig (Az.: 453 C 17734/20 vom 17.03.2021).

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3 Kommentare
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  • GJtax am 19.06.2021 06:51 Uhr / Bewertung:

    _Nur_ zweimal 207,50 € ist gut! Der letzte Parkirrtum meiner Tochter vor 10 Jahren kostete 260 €.

    Die Abschlepper bauen auf das schlechte Gewissen, so dass jeder klaglos zahlt. Muss lustig sein, das Geld so einfach einzusacken.

  • doket am 21.06.2021 08:48 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von GJtax

    Und auf was bauen die Falschparker? Dass niemand kontrolliert und wenn dann höchstens 10€ kostet?

  • Snork am 19.06.2021 06:26 Uhr / Bewertung:

    Ich habe auch beim Schleppdienst gearbeitet. Das ist eine völlig gängige Praxis. Zwei Aufträge, zwei Schleppwagen. Man weiss ja vorher nie welcher Aufwand pro Auto betrieben werden muss. Wenn beide z.B. Allradfahrzeuge sind und die Feststellbremse angezogen haben, kann man die nicht mit nur einem LKW abschleppen. Das weiss man wie gesagt vorher nicht. Wenn das jetzt wegen fehlender Parkscheibe auf dem Discounter Parkplatz gewesen wär, fänd ichs auch reichlich übertrieben. Das ist eine Unsitte die sich bei den Geschäften schleichend eingebürgert hat. In diesem fall ists aber schon gerechtfertigt. Die Ladezone ist gut ausgeschildert und markiert. Sich da reinzustellen zeugt schon von sehr grosser Ignoranz. Genau wie baustellenbedingte Halteverbote. Ich musste selber schon öfter in München die Polizei rufen, weil alles ignoriert und zugeparkt wurde und ich mit dem LKW nicht durch kam. Ich musste aber zu der Baustelle Material liefern.

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