Teure Trickserei bei der MPU: Mann wird wegen gefälschter Haaranalyse verurteilt

Ein 24-Jähriger will seinen Führerschein zurück und engagiert einen Dienstleister, der eine falsche Laborprobe organisieren soll. Das endet für den Mann vor Gericht.
John Schneider
John Schneider
|
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
2  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Ein Polizist stoppt an einer Kontrollstelle ein Fahrzeug mit seiner Kelle. Wer betrunken fährt und erwischt wird, muss die MPU meistern. Manche schummeln dabei.
Ein Polizist stoppt an einer Kontrollstelle ein Fahrzeug mit seiner Kelle. Wer betrunken fährt und erwischt wird, muss die MPU meistern. Manche schummeln dabei. © Matthias Balk/dpa

München - Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ist für viele Autofahrer, die ihren Führerschein verloren haben, ein Ärgernis. Und offenbar auch ein Feld für unseriöse Dienstleister. Paul F. (24, Name geändert) ließ sich auf einen solchen Anbieter ein.

Fälschung bei Haaranalyse

Der bot ihm an, bei der für die MPU notwendigen Haaranalyse zur Feststellung von Drogenkonsum zu tricksen. Ziel war es, ein negatives, aber falsches Attest oder Analyseergebnis ausstellen zu lassen.

Der Weg dahin führt über ein Labor, das von anderen Personen, nicht aber von dem Kunden, Haarproben annimmt, sie dem Kunden aber zuschreibt und diese anschließend an gutgläubige Labore zur Analyse schickt.

Die negativen Atteste werden dann an die Führerscheinstelle geschickt

Laut Anklage war Paul F. Kunde der Trickser und kam mit diesen überein, dass Fremdhaare entnommen und einem Labor zur Analyse übersandt werden. Das negative Attest sollte daraufhin der Führerscheinstelle übersandt werden.

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Im November 2020 wurde eine solche Haarprobenentnahme dokumentiert. Die Haarprobe wurde – wie erwartet – mit negativem Ergebnis untersucht. Den erschwindelten Befund reichte der 24-Jährige dann bei der Führerscheinstelle ein. Doch der Schwindel flog auf.

Der Angeklagte will eine mildere Strafe – die bekommt er

Die Staatsanwaltschaft erwirkte zunächst einen Strafbefehl über 200 Tagessätze – wegen "Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse". Paul F. legte Widerspruch ein. In der gestrigen Verhandlung beschränkt er diesen Einspruch auf die Rechtsfolgen.

Das heißt, die Tat räumt er ein, was allen Beteiligten viel Zeit erspart, versucht aber das Strafmaß zu mildern. Das gelingt. Am Ende wird der 24-Jährige von Amtsrichter Jakob Schmidkonz zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 17 Euro, also 2.550 Euro, verdonnert.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
2 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • glooskugl am 12.04.2023 16:33 Uhr / Bewertung:

    ....und was passiert dem "Dienstleister"?

  • Tthomas am 11.04.2023 21:59 Uhr / Bewertung:

    Der gehört ja schon wegen Dummheit verurteilt.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.