Teen Court: Der Täter ist erst 15 Jahre alt - seine Richterin auch

Projekt "Teen Court": Schülerrichter kommen bei jugendtypischen Delikten zum Einsatz.
John Schneider
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Gruppenbild mit Justizminister: sechs der 34 Schülerrichter.
Gruppenbild mit Justizminister: sechs der 34 Schülerrichter. © Foto: jot

München - Ein Fall ist Schülerrichterin Josefina Proske (15) besonders stark im Gedächtnis geblieben. Ein gleichaltriger Schüler, der des Diebstahls beschuldigt wurde. Die Gespräche mit ihm förderten Schwierigkeiten mit den Eltern ans Tageslicht. Umstände im Hintergrund des Falles, die Josefina sehr beeindruckten. "Ich habe viele Erfahrungen gemacht", berichtet die Schülerin des Bertolt-Brecht-Gymnasiums über ihre Mitarbeit bei dem Projekt.

Josefina ist eine von 34 Münchner Schülerrichtern und -richterinnen. 110 Fälle hat der "Munich Teen Court" in den letzten beiden Schuljahren bearbeitet. Mit den Beschuldigten geredet und Sanktionen wie das Schreiben eines Aufsatzes, Handy-Verbot oder Sozialstunden verhängt.

Für Justizminister Georg Eisenreich (CSU) ein "Erfolgsprojekt", das vor 20 Jahren in Aschaffenburg begonnen hat, erklärt er bei einem Pressetermin mit sechs Schülerrichtern, Vertretern der beteiligten Schulen, der Staatsanwaltschaft und dem Jugendhilfe-Verein "Brücke München", der das Projekt begleitet.

Teen Court: Dialog auf Augenhöhe

Das Erfolgsgeheimnis? "Es findet ein Dialog auf Augenhöhe statt und es kann gemeinsam eine Sanktion erarbeitet werden", erklärt der Minister. Ein Gradmesser des Erfolgs ist die geringere Rückfallquote.

So funktioniert der Teen Court: Die Staatsanwaltschaft München I gibt geeignete Jugendsachen, also typische Jugend-Delikte wie Ladendiebstahl, Sachbeschädigung oder leichte Körperverletzungen an den Teen Court weiter. Schwere Straftaten sind ausgenommen.

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Drei Schülerrichter und der junge Straftäter setzen sich dann an einen runden Tisch und besprechen den Fall und die Hintergründe.

Gemeinsam wird eine geeignete Sanktion erarbeitet. Was wiederum die Akzeptanz beim Täter erhöht. Sollte jemand die Auflage nicht erfüllen, geht der Fall zurück an die Staatsanwaltschaft, die dann Anklage erheben kann.

Schülerrichterin Josefina ist jedenfalls von dem Projekt begeistert: "Es hat extrem viel Spaß gemacht."

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7 Kommentare
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  • Der wahre tscharlie am 12.07.2022 17:24 Uhr / Bewertung:

    Absolut gutes Projekt! Und der Erfahrungswert bei dem Teen-Court scheint auch recht hoch zu sein.

  • Dr. Schönfärber am 12.07.2022 08:40 Uhr / Bewertung:

    Neumoderner Blödsinn. Keiner der beteiligten hat die geistige Reife.

  • Gelegenheitsleserin am 12.07.2022 13:09 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Dr. Schönfärber

    Der "neumoderne Blödsinn" (Dr. Schönfärber) ist laut Artikel bereits seit 20 Jahren erfolgreich - es gibt eine geringe Rückfallquote.
    So mancher Teenager besitzt übrigens mehr geistige Reife als viele Erwachsene. Meine 16jährige Nichte und ihre Freunde und Freundinnen beeindrucken mich immer wieder ...

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