Techniker gekündigt, weil er sich gegen Rassismus wehrt

Weil er rassistische Äußerungen an seinem Arbeitsplatz nicht dulden will, wurde einem BMW-Leiharbeiter gekündigt. Der ging vor Gericht und bekam Recht.
München - Ein rassistisch geprägtes Arbeitsumfeld muss ein Arbeitnehmer nicht hinnehmen – auch wenn er nicht selbst rassistisch beleidigt wird und auch wenn er "nur" Leiharbeiter ist und in der Probezeit. Das hat das Arbeitsgericht München jetzt im Fall eines BMW-Leiharbeiters entschieden.
Der Techniker hatte Mitte Juli über die Zeitarbeitsfirma Brunel bei BMW, im Forschungs- und Innovationszentrum (FIZ), angefangen. Gleich zu Beginn, so erzählt er es der AZ, sei er vorgewarnt worden, hier herrsche "ein rauer Ton." Wie rau sollte er bald erfahren: "Mein Vorarbeiter hat Schimpftiraden losgelassen, sobald ihm etwas nicht gepasst hat. Das war das komplette Strafgesetzbuch", sagt der Techniker. "Bimbos", "Neger" und "Judenpack" sollen Worte sein, die nicht nur einmal gefallen sind.
Vorarbeiter auf Baustelle von BMW mit rassistischen Beschimpfungen
"Ich habe ihm in einem freundschaftlichen Ton zu verstehen gegeben, dass man das so nicht mehr sagt", sagt der Techniker. Den Vorarbeiter interessierte das wenig, er schaukelte sich mit einem Kollegen hoch und trieb die rassistischen Schimpftiraden weiter. Und die anderen Kollegen? "Die haben nichts gesagt. Die meinten, das sei halt schon immer so", sagt der Techniker.
Er wandte sich an den Betriebsrat. Es gab zwar noch Gespräche mit Vorgesetzten, aber dann wurde er in der Probezeit gekündigt – angeblich leistungsbedingt. Aber so wenig, wie der Techniker bereit ist, Rassismus zu akzeptieren, so wenig nahm er die Kündigung hin und klagte mit Hilfe der Gewekrschaft Verdi und dem DGB Rechtsschutz dagegen.
Amtgericht München gibt gekündigtem Arbeiter Recht
Auf Anfrage der AZ sagt Brunel-Sprecher Daniel Günther: "Wenn solche Vorwürfe auftreten, nimmt Brunel Beschwerden von Mitarbeitern sehr ernst und sucht das Gespräch mit allen Beteiligten, um dem Anliegen auf den Grund zu gehen. Mit unseren Kunden prüfen wir die Situation. Auf konkrete Maßnahmen im Kundenunternehmen hat Brunel nur begrenzt Einfluss. Zum Schutze unserer Mitarbeiter behalten wir uns jedoch das Recht vor, Mitarbeiter anderweitig einzusetzen."
Am Freitag gab dem Techniker das Amtsgericht vollumfänglich recht. Obwohl er gegenüber seine Vorgesetzten wahrheitswidrig behauptet hatte, er sei nicht beim Betriebsrat gewesen. Brunel muss den Techniker wieder unbefristet einstellen. Will er das? "Als optimistischer Mensch denke ich, dass die Firma einige Überlegungen zum Umgang mit Rassismus angestellt hat."
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