"Tachodreher" kommt mit Bewährung davon

 Prozess am Landgericht: Kfz-Elektriker (65) legt ein Geständnis ab – und bekommt Bewährung.
John Schneider |
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Prozess am Landgericht: Kfz-Elektriker (65) legt ein Geständnis ab – und bekommt Bewährung.

München Opfer sind die Gebrauchtwagenkäufer: Jeder dritte deutsche Autotacho ist manipuliert worden, im Schnitt wird damit laut ADAC der Wert der Wagen illegal um 3000 Euro gesteigert. Jährlicher Schaden: fast sechs Milliarden Euro. 

Gestern musste sich einer der sogenannten Tachodreher, Kurt T. (65, Name geändert) aus München, vor dem Landgericht verantworten. 14 Tachomanipulationen gab der Kfz-Elektriker zu. Das Urteil: ein Jahr und neun Monate auf Bewährung.

Lesen Sie auch: Gebrauchtwagen mit manipulierten Tachos verkauft

So soll es laut Anklage funktioniert haben: Zwischen Januar 2009 und März 2011 wurde Kurt T. meist telefonisch von verschiedenen Autohändlern kontaktiert. Die nannten dem Autofreak den jeweiligen Fahrzeugtyp und das Baujahr, fragten ob Manipulationen der Wegstreckenzähler möglich sind. Jeder Tacho braucht seine eigene (Manipulations-)Werkzeuge. Kabel, Stecker, Software müssen passen.

Wenn Kurt T. die Frage bejahte, wurde ein Termin ausgemacht. Manipuliert wurdedann bei Kurt T., beim Auftraggeber oder aber an öffentlichen Plätzen in und um München. Für jede Manipulation habe Kurt T. 50 bis 300 Euro bekommen. Je nach Schwierigkeitsgrad und Arbeitsaufwand.

Über seinen Anwalt Thilo Pfordte gab Kurt T. ein Teil-Geständnis ab. Die Prozessparteien hatten sich zuvor abgesprochen und sich für diesen Fall auf die Bewährungsstrafe geeinigt. Auch weil ein großer Teil der Vorwürfe fallengelassen werden musste. Ursprünglich wollte die Staatsanwaltschaft dem 65-Jährigen auch Beihilfe zum Betrug zur Last legen. Doch dass er von den betrügerischen Absichten seiner Auftraggeber etwas wusste, konnte nicht belegt werden.

Zum Beispiel war bei einem Suzuki Swift eine Manipulation genutzt worden, um eine Getriebereparatur (3000 Euro) auf Garantie laufenzulassen. Dass Kurt T. von diesen Plänen wusste, war ihm offenbar nicht nachzuweisen. Teuer wird’s trotzdem für den 65-Jährigen. Er muss 5000 Euro als Bewährungsauflage an die Staatskasse zahlen.

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