Strenge Corona-Regeln in Bayern: Werden die Maßnahmen nun verlängert?

München - In Bayern gelten teilweise strengere Corona-Regeln als in anderen Bundesländern. Einige Maßnahmen, darunter 3G in den Öffentlichen Verkehrsmitteln, gelten bundesweit. Bei anderen können die Länder je nach Inzidenz selbst entscheiden.
Mit der 15. Infektionsschutzverordnung vom 23. November wurden in Bayern beispielsweise Bars und Clubs geschlossen, auch Geisterspiele im Profifußball sind im Freistaat mittlerweile wieder Normalzustand.
15. Infektionsschutzverordnung bis 15. Dezember in Kraft
Am 15. Dezember, also am kommenden Mittwoch, läuft die Verordnung aus – falls sie nicht vorher verlängert wird. Am Dienstag tagt das bayerische Kabinett: Die Inzidenzen im Freistaat sinken seit geraumer Zeit wieder, die Inzidenz liegt derzeit bei 399,1 (Stand: Montag, 13. Dezember) und somit leicht über der bundesweiten Inzidenz von 389,2.
Wird in Bayern also die Verlängerung der Infektionsschutzverordnung beschlossen?
Um diese Regeln geht es konkret:
- In ganz Bayern gilt in Innenräumen und im Öffentlichen Nahverkehr die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
- Clubs, Discotheken, Bars, Schankwirtschaften und Bordelle müssen geschlossen bleiben. Bundesweit gilt, dass die Einrichtungen bis zu einer Inzidenz von 350 öffnen dürfen.
- Keine Zuschauer bei Großveranstaltungen des Profisports in den überregionalen Ligen.
- Lockdown in sogenannten Hotspots ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 1.000: Sämtliche Kultur-, Freizeit- und Sportveranstaltungen müssen abgesagt werden. Die Gastronomie muss genau wie Sport- und Kulturstätten oder Betriebe, die körpernahe Dienstleistungen anbieten, beispielsweise Kosmetikstudios, schließen. Hochschulunterricht soll dort nur noch in digitaler Form stattfinden.
- Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und Nichtgenesene: Maximal dürfen sich fünf Personen aus zwei Haushalten treffen.
- Quasi flächendeckend gilt eine 2G- oder 2G+-Regel.
- Die Gastronomie muss in der Zeit zwischen 22 bis 5 Uhr schließen.
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