Streit um Münchner Kita-Gebühren vor Gericht

Die Stadt erstattet nicht für alle Einrichtungen die Kosten. Dagegen hat ein Betreiber geklagt.
Marie Heßlinger |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
3  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Nicht jedes Münchner Kindl hat einen bezuschussten Platz.
Nicht jedes Münchner Kindl hat einen bezuschussten Platz. © picture alliance/dpa

München - Andreas Kurzlechner ist Geschäftsführer dreier Kinderbetreuungseinrichtungen. Vergangenes Jahr hat er Klage gegen die Stadt München eingereicht.

Münchner Förderformel wird vor Gericht verhandelt

Seine Forderung: Auch er wollte ihren Förderzuschuss erhalten. Die Fördergelder aber waren an die Bedingungen der Münchner Förderformel (MFF) geknüpft. Und denen wollte sich Kurzlechner nicht anpassen.

Mit der Münchner Förderformel unterstützt die Stadt seit 2019 Kinderbetreuungseinrichtungen finanziell. Jährlich stellt sie hierfür rund 160 Millionen Euro zur Verfügung. Die Kita-Kosten sind für Eltern dadurch deutlich günstiger. Im Gegenzug dafür müssen sich die Träger der Einrichtungen an gewisse Vorgaben halten. Diese regeln etwa die Auswahl und Bezahlung des Personals, oder die Preisgestaltung.

Die Klage der privaten Träger wird abgewiesen

Manche Kritiker sehen dadurch die Pluralität der Kinderbetreuung gefährdet, andere fürchten, sich mit MFF-Auflagen finanziell nicht halten zu können.

Aus diesem Grund haben sich nicht alle Kitas der MFF angeschlossen, auch wenn sie deren Idee grundsätzlich befürworten. Einige private Träger verzichteten auf die Zuschüsse, sahen sich dadurch aber im Wettbewerb benachteiligt.

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

30 private Einrichtungen positionierten sich hinter Kurzlechner als Kläger. Ihr Wunsch: Dass alle Kitas, und somit Kinder und Eltern, gleichermaßen bezuschusst würden - unabhängig von den Vorgaben der MFF.

Die Klage Kurzlechners wurde nun jedoch abgewiesen. Die Begründung: Die MFF sei an sich rechtswidrig. Ihre Auflagen griffen zu stark in die Berufsfreiheit der Träger ein, argumentiert die Kammer. Kurzlechner und andere private Träger können keine Gleichbehandlung in einer ohnehin rechtswidrigen Sache einfordern.

Stadt gewinnt Prozess formal - MMF aber an sich rechtswidrig

Die Stadt München hat den Prozess damit formal gewonnen. Und kann deshalb nicht in Berufung gehen. In einer Stellungnahme der Stadt heißt es, sie werde sich "eingehend mit der Urteilsbegründung befassen und überprüfen, ob gegebenenfalls Anpassungen in den Förderprogrammen nötig sind".

Herrn Kurzlechner stehe es jederzeit frei, an der Münchner Förderformel teilzunehmen, heißt es weiter. "Die Landeshauptstadt München begrüßt ausdrücklich den Einstieg möglichst vieler Träger in die MFF." Ziel des Förderprogrammes seien Bildungsgerechtigkeit, bessere Anstellungsschlüssel und niedrigere Entgelte für Eltern.

Andreas Kurzlechner hat sich tatsächlich dazu entschieden, der MFF beizutreten. Damit kann er seinen Mitarbeiterinnen einen höheren Lohn zahlen und die Gebühren für Eltern senken. Glücklich wirkt er darüber nicht. "In der MFF darf man sich ein bisschen fühlen wie der verlängerte Arm der Stadt", sagt er.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
3 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Sarkast am 30.09.2021 14:06 Uhr / Bewertung:

    Wenn Eltern ihre kleinen Kinder nicht selbst er- und großziehen wollen,
    sondern sie statt dessen in sog. "Kitas" abschieben, dann stimmt irgendetwas
    in unserer Gesellschaft nicht.
    Und mir braucht keiner mit "beide müssen ja arbeiten" zu kommen.
    Wenn ich keine Zeit für Kinder habe, brauche ich mir keine anzuschaffen...

  • Hundekrawatte am 29.09.2021 05:16 Uhr / Bewertung:

    Die Gier breitet sich leider auch in Bereiche hinein aus, die niemals dem rein gewinnorientierten Streben ausgesetzt sein sollten: Gesundheit, Erziehung, Wissenschaft, Ernährung, Wasserversorgung, Energieversorgung und ÖPNV.

  • Tomio am 29.09.2021 09:57 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Hundekrawatte

    Alle von Ihnen genannten Bereiche werden bereits mit Steuergeldern subventioniert viele Millionen und Milliarden jedes Jahr. Da stören Sie sich nicht dran. Komisch. Wenn hier unsere Steuergelder umverteilt werden, dann doch bitte gerecht für alle Eltern.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.