Stockbesoffen und mit Fernseher im Arm aus Hotelzimmer abgeseilt

Zwei junge Männer feiern in einem Münchner Hotel eine rauschende Party – ihr Abgang ist mehr als skurril. Im April standen die beiden dann unter anderem wegen mehrfachen Diebstahls vor Gericht.
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Erst die party, dann die Bettlaken-Flucht aus dem Zimmer. (Symbolfoto)
dpa Erst die party, dann die Bettlaken-Flucht aus dem Zimmer. (Symbolfoto)

München - Im Mai 2015 nahm sich ein 19-jähriger Münchner ein Zimmer in einem Hotel in der Bodenseestraße. Gemeinsam mit einem Bekannten (20) und mehreren anderen Personen feierte er dort eine Party mit reichlich Alkohol, Zigaretten und Drogen. Wie das Münchner Amtsgericht am Montag berichtete, war das Zimmer am nächsten Tag "in einem sehr unordentlichen Zustand".

Mit dem Bettlaken aus dem Fenster

Als die Feierlichkeiten in den frühen Morgenstunden endeten und die anderen Gäste das Hotelzimmer verließen, entwendeten die beiden Münchner gegen zwölf Uhr mittags den Flachbildfernseher aus dem Hotelzimmer. Sie montierten das Gerät von der Wandhalterung ab und seilten sich anschließend mit zusammengebundenen Bettlaken aus dem Fenster des Zimmers ab. Beim Abseilen entstand an der Fassade des Gebäudes ein Schaden von 200 Euro.

Zudem stand der 19-Jährige wegen des Erschleichens von Leistungen vor Gericht – von September 2014 bis Juni 2015 wurde er insgesamt sieben Mal beim Schwarzfahren erwischt. Dem 20-Jährigen wurde neben des Vorfalls im Hotel noch der Diebstahl einer Wodkaflasche aus einem Supermarkt angelastet.

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Der zuständige Richter verurteilte beide nach Jugendstrafrecht, "da bei beiden Reifeverzögerungen offensichtlich sind." Bei dem 19-Jährigen bewertete das Gericht positiv den "Umstand, dass er nun durch die gefundene Vollzeittätigkeit sein Leben deutlich positiver gestalten kann."

Der 20-Jährige erhielt vier Tage Kurzarrest und muss 200 Euro zur Schadenswidergutmachung zahlen. Sein Bekannter muss 200 Euro Schadenswiedergutmachung und 200 Euro Geldauflage sowie zusätzlich 200 Euro an Verfahrenskosten bezahlen.

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