Verhunzte Schönheits-OP: Frau (45) will Geld zurück
München - Facelift und Lidkorrektur kann der oberbayerische Schönheitschirurg besonders gut – zumindest sollen das die Auszeichnungen belegen, die der Arzt auf seiner Webseite aufführt. Das Prädikat „Top Mediziner“ eines Magazins staubte der Chirurg heuer in beiden Kategorien ab. Auf Arztbewertungsportalen bekommt der Mann die Traumnote 1,0. Jasmin F. (45, Name geändert) würde ihm eher eine glatte Sechs geben. Sie hat den Chirurgen auf 20.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt.
13.000 Euro hatte F. im Herbst 2011 für ein Facelift, eine Faltenstraffung im Gesicht, bezahlt. Kurz nach der OP habe sie die Augen nicht mehr voll schließen können, ihre Stirn kann sie bis heute nicht runzeln, die Nase nicht rümpfen, die Augen nicht zukneifen.
Gesicht zertrümmert: Ex-Schüler muss 120.000 Euro zahlen
Davon überzeugt sich bei der Verhandlung am Donnerstag das Oberlandesgericht (OLG). „Das Gesicht der Klägerin wird in Augenschein genommen“, heißt das auf Juristendeutsch. In der Praxis stehen drei Richter und drei Anwälte um Jasmin F. herum und bitten sie, die Stirn zu runzeln. Nach Abschluss der Szene, die durchaus etwas Skurriles hat, steht für das Gericht fest: Die Stirn ist wirklich nicht beweglich.
War der Chirurg schuld?
Was aber noch lange nicht die nächste Frage beantwortet: Ist der Schönheitschirurg schuld? Der Arzt bestreitet das. Auch das Landgericht hatte dies in erster Instanz verneint, F. hatte Berufung eingelegt.
Ihre Anwälte sagen, dass bei der OP der Gesichtsnerv beschädigt worden sein muss.
Granate im Kopf: Soldat überlebt 8-Stunden-Fahrt und OP
Diesen Vorwurf kann der geladene Sachverständige, der Neurologe Oliver Kastrup, nicht bestätigen. Er hat die Nervenbahnen im Gesicht von Jasmin F. getestet, diese seien nicht beschädigt. Dass die Klägerin ihr Gesicht nicht bewegen könne, müsse daran liegen, dass zu stark gestrafft wurde oder andere Artzney (etwa Botox) verabreicht wurden. Dazu könne er als Neurologe aber nichts sagen.
Sie dachte, die Unbeweglichkeit gehört dazu
Vielmehr müsste ein Chirurg befragt werden. Am Landgericht war das bei der ersten Verhandlung schon geschehen, aber wohl nicht ausführlich genug, das deuten auch die Richter am OLG an. Andererseits lässt die Kammer um den Vorsitzenden Richter Thomas Steiner durchblicken, dass sie keine erneute Vernehmung des chirurgischen Sachverständigen plant.
Ihr Problem: Jasmin F. hat erst zwei Jahre nach der OP mit einem Arzt darüber gesprochen, dass sie die Stirn nicht bewegen kann. Arztbriefe belegen zwar, dass sie sich bei Medizinern über das Ergebnis der OP beschwert hat – aber da ging es nur um Ästhetisches.
Kuriose OP: Mann schluckt zwei Monate lang Messer
F. erklärt das damit, dass sie gedacht habe, die Unbeweglichkeit würde sich legen und gehöre so. Das Gericht sieht es aber trotzdem bislang nicht als erwiesen an, dass das Runzel-Problem von der OP herrührt.
Das Urteil fällt Ende Oktober.
- Themen: