Zahnarzt jammert in U-Haft: „Hab’ das alles nicht gewollt“

Richter erlässt gegen Promi-Arzt Klaus H. Haftbefehl wegen Mordversuch. Sein neues Leben im Knast. Ihm drohen bis zu 15 Jahre im Gefängnis.
Ralph Hub |
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Der Eingang zu dem millionenschweren Anwesen im vornehmen Herzogpark. Hier ist die Tat passiert.
Job Der Eingang zu dem millionenschweren Anwesen im vornehmen Herzogpark. Hier ist die Tat passiert.

München - Sein luxuriöses Haus im vornehmen Herzogpark hat Klaus H. mit einer knapp neun Quadratmeter-Zelle in der JVA in Stadelheim getauscht: Ein Bett, Stuhl, Tisch, ein Waschbecken und eine Toilette. Morgens um sieben Uhr werden die Häftlinge geweckt. Dann beginnt auch für den Zahnarzt aus Bogenhausen der Knastalltag.

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„Ich hab’ das alles nicht gewollt“, jammert der 65-jährige Promi–Zahnarzt in der U-Haft. Es sei alles ein Versehen gewesen, gab er am Wochenende bei den ersten Vernehmungen durch die Mordkommission zu Protokoll.

Nach einem heftigen Streit mit seiner knapp 30 Jahre jüngeren Freundin war er am Donnerstag kurz vor Mitternacht in deren Zimmer gestürmt und hatte der Juristin (37) mit einer Pistole vom Typ Browning Kaliber 6.35 in den Mund geschossen (AZ berichtete). Sandra W. überlebte nur um Haaresbreite den Mordversuch.

Heimtücke und niedere Beweggründe

Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Klaus H. wegen versuchten Mordes. Am Samstag wurde der Verdächtige dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Der erließ Haftbefehl. Die Ermittler gehen bei der Tat von Heimtücke und niederen Beweggründen aus, was sich bei einer Verurteilung strafverschärfend auswirken dürfte. Ihm drohen 15 Jahre.

Heimtücke, weil Sandra W. bereits in ihrem Bett lag. Die Staatsanwaltschaft kann daher argumentieren, dass die 37-Jährige wehr- und arglos war, als sie niedergeschossen wurde. Niedere Beweggründe – dazu zählen beispielsweise Rache und Hass. Sandra W. wollte sich von ihrem Lebenspartner trennen. Sie hatte für sich in einen anderen Mann verliebt, und wollte mit ihrer Tochter in eine neue Wohnung ziehen.

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Das Paar hatte bereits seit Monaten getrennte Schlafzimmer. Am Donnerstagabend eskalierte der Konflikt. Klaus H. hatte der Mutter seines Kindes ein Ultimatum gestellt.

Kurz vor Mitternacht soll Klaus H. das Haus verlassen und zu dem etwa 15 Meter entfernt auf der Straße geparkten Porsche Cayenne gegangen sein. In dem Luxus-Geländewagen hatte er offenbar eine Waffe deponiert. Für die Browning besitzt er nach Angaben des Kreisverwaltungsreferats keinen Waffenschein. Er nahm die Pistole aus einem Handschuhfach. Vermutlich beim Durchladen löste sich versehentlich ein Schuss. Das Projektil durchschlug auf der Beifahrerseite die Windschutzscheibe.

Anschließend, so ergaben die Ermittlungen, ging er zurück in das Haus und in das Zimmer von Sandra W. und schoss sie nieder. Bei diesem Ablauf könnte sich Klaus H. nicht auf eine Tat im Affekt berufen oder auf verminderte Schuldfähigkeit wegen vorübergehend aufgehobener Steuerungsfähigkeit.

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Die Anklage würde ihm vorhalten, dass er kontrolliert gehandelt habe, indem er das Haus verlassen hatte, zum Auto gegangen war und sich dort die Waffe holte. Klaus H. wird, wie in solchen Fällen üblich, in der U-Haft von einem Spezialisten untersucht, der ein psychologisches Gutachten erstellen wird.

Der 64-Jährige befand sich in der Tatnacht in einer psychischen Ausnahmesituation. Dafür spricht, dass er nach dem Schuss auf seine Freundin in den zweiten Stock lief und sich vom Balkon stürzte. Beim Aufprall krachte er auf der Terrasse auf einen Glastisch. Die Scherben hinterließen Schnittwunden auf seinem Rücken. Zudem brach sich Klaus H. den Unterarm.

In der Klinik, in der die Verletzungen behandelt wurden, nahm man auch eine Blutprobe bei dem Verdächtigen. Damit kann geklärt werden, ob der 65-Jährige zur Tatzeit unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gestand hat.

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