Wucherpreis in München? Mieter zieht vor Gericht

Weil er fast das Doppelte der ortsüblichen Miete zahlt, zieht ein Münchner vor Gericht. Das muss nun entscheiden, ob es sich um Wucher handelt oder nicht.
von  Nina Job
Miete in München ist teuer. Aktuell tut sich was auf dem Immobilienmarkt.
Miete in München ist teuer. Aktuell tut sich was auf dem Immobilienmarkt. © imago/Andreas Gora

München - Zweieinhalb Jahre hatte er nach einer kleinen, bezahlbaren Wohnung gesucht. Vergeblich! Michael M. (Name geändert) fand nur WG-Zimmer, die er sich in München leisten konnte, er zog immer wieder um. Im Februar 2018 unterschrieb der 33-Jährige den Mietvertrag für eine unverhältnismäßig teure, 45 Quadratmeter große Wohnung in der Maxvorstadt: Sie kostet 1.100 Euro kalt, das bedeutet 24,44 Euro pro Quadratmeter.

Für Betriebs- und Heizkosten werden jeden Monat weitere 100 Euro fällig. Michael M. unterschrieb notgedrungen: "Zwei Wochen später hätte ich auf der Straße gestanden", so der 33-Jährige zur AZ. Die Wohnung ist in einem Haus aus den 1960er Jahren im Museumsviertel und "nicht in gutem Zustand", so M.

Er zahlt fast doppelt so viel, wie der qualifizierte Mietspiegel der Stadt München festlegt für eine Wohnung in dieser Lage und Größe: nämlich 561,60 Euro kalt. "Das kann doch nicht rechtens sein, das ist für mich nicht nachvollziehbar."

Harte Strafen für Mietwucher - zumindest theoretisch

Mit diesem Fall will der Mieterverein nun eine Musterklage anstrengen. Chef Volker Rastätter: "Wir fordern die Gerichte auf, ihre Rechtsauffassung noch mal zu überprüfen!" Mit Hilfe des Mietervereins erstattete Michael M. vor zwei Wochen Strafanzeige wegen Wuchers bei der Staatsanwaltschaft München I.

Nach gängiger Rechtssprechung ist Mietwucher bereits dann erfüllt, wenn die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 50 Prozent übersteigt. Das wäre bei M.s Wohnung bereits bei einer Nettokaltmiete von 842,40 Euro der Fall. Wucher kann mit Geldstrafe und sogar Freiheitsstrafen belangt werden – theoretisch jedenfalls.

Mietmarkt in München - eine Zwangslage?

Laut Paragraf 291 des Strafgesetzbuches (StGB) ist Wucher erfüllt, wenn die Zwangslage, Unerfahrenheit, der Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines Menschen ausgebeutet wird. Doch: "Bislang haben Münchner Gerichte so entschieden, dass auf dem Wohnungsmarkt keine Zwangslage vorliege, da es an sich genügend Wohnraume gebe – nur eben keinen bezahlbaren", so Rastätter. "Wir sehen das als Zwangslage, wenn ich überhaupt keine alternative Möglichkeit habe."

Der Mieterverein will ein eindeutiges Urteil: "Wir werden das durchfechten – notfalls mit einem Klageerzwingungsverfahren beim OLG". Sollten die Richter wieder keine Zwangslage erkennen und der raffgierige Vermieter nicht belangt werden, "dann kann ich den Paragrafen in die Tonne treten", meint Rastätter. "Dann brauchen wir ein anderes Gesetz!"

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