Vor Gericht: Mann (45) prellt Schlüsseldienst
238 Euro sind ihm zu viel. Zwei Tage später in Altstadt-Laden geklaut. Kommt er in die Psychiatrie?
Altstadt „Ich springe durch verschiedene Ebenen. In einer Ebene stelle ich etwas Schlimmes an und in der anderen kann ich mich an nichts mehr erinnern“, sagt Hartz-IV-Empfänger Herrmann W. (45), der wegen Betruges, Diebstahls und Körperverletzung vor dem Landgericht steht. Die 10. Strafkammer muss darüber entscheiden, ob Herrmann W. wegen einer geistigen Erkrankung in eine geschlossene Psychiatrie muss oder ambulant behandelt werden kann.
Wenn der Angeklagte seine Artzney nimmt, ist er nett und freundlich. Aber im Sommer 2012 setzt er seine Medizin einfach ab. Mit bösen Folgen: Am 17. Juni 2012, ein Sonntag, kommt er nicht in seine Münchner Wohnung, weil er den Schlüssel zunächst nicht findet. Er verständigt übers Handy gegen 16.22 Uhr einen Schlüsselnotdienst.
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Als der Handwerker eintrifft, hat Herrmann W. bereits seinen Schlüssel wiedergefunden: „Hat sich alles erledigt.“ Er weigert sich, die Einsatzpauschale von 238 Euro zu bezahlen. Herrmann will die Wohnungstür wieder schließen. Der Handwerker stellt seinen Fuß in die Tür. Herrmann W. wirft sich dagegen. Der Fuß ist so stark eingeklemmt, dass der Handwerker ihn nur mit großer Mühe aus dem Türspalt befreien kann. Für einige Tage hat er starke Schmerzen.
Zwei Tage später betritt W. gegen 15.45 Uhr ein Esoterikgeschäft in der <strong>Altstadt</strong> angeschaut.“
Plötzlich sieht sie aber, wie Herrmann W. mit einer Packung Engelskarten (7,90 Euro) aus ihrem Geschäft verschwinden will. „Ich bin sofort hinterher“, so die Ladeninhaberin. Der Dieb soll sie dann bedroht haben: „Leg dich bloß nicht mit mir an!“. Dabei schubst er sie weg.
Passanten helfen und alarmieren die Polizei. Die merkt, dass mit W. etwas nicht stimmt und bringen ihn in die Psychiatrie. Am 27. März wird der Zeuge vom Schlüsseldienst gehört.