Urteil: Uhrmacherhäusl muss nicht wiederaufgebaut werden!

Das abgerissene Uhrmacherhäusl in Giesing muss nicht wiederaufgebaut werden. Das hat das Münchner Verwaltungsgericht entschieden.
von  AZ/ms
Der Abriss des Uhrmacherhäusls schockte die Menschen im Viertel.
Der Abriss des Uhrmacherhäusls schockte die Menschen im Viertel. © Petra Schramek

München - Erste Entscheidung im Gerichtsstreit um den Aufbau des Uhrmacherhäusls in Obergiesing: Das denkmalgeschützte Gebäude muss vorerst nicht wiederaufgebaut werden! Das hat das Verwaltungsgericht München entschieden.

Die Stadt München hat den Wiederaufbau des Hauses vom Eigentümer gefordert, dagegen hatte dieser jedoch geklagt. Die Anordnung zum Wiederaufbau wurde nun aus formalen Gründen aufgehoben, das Gericht hat der Klage des Eigentümers somit stattgegeben.

Gericht: Stadt mit fehlerhafter Anordnung

Der Grund: Die Stadt hätte sich mit ihrem Bescheid zum Wiederaufbau zuerst an den Bauunternehmer wenden müssen, da dieser das Haus abgerissen hatte. Der Geschäftsführer der Baufirma hatte im Vorfeld bereits alle Schuld auf sich genommen. Gegen ihn läuft ein separates Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen Sachbeschädigung. Bei der Verhandlung unterstrich der Eigentümer nochmals seine Unschuld – ihm zufolge habe der Bauunternehmer beim Abriss eigenmächtig gehandelt.

Für das Gericht geht es in diesem Verfahren jedoch einzig und allein um den Formfehler der Stadt. "Das Gericht brauchte nicht darüber zu entscheiden, ob neben dem Bauunternehmer auch der Eigentümer für den Abriss verantwortlich ist, da die Anordnung bereits formal fehlerhaft ist", heißt es in der Urteilsbegründung.

Statements von Reiter und Pretzl

CSU-Stadtrat und Bürgermeister Manuel Pretzl zufolge müsse OB Dieter Reiter (SPD) jetzt klären, "wer für die juristische Panne verantwortlich ist". Für ihn wäre es ein "absolutes Desaster, wenn der Wiederaufbau an Formalia scheitern würde". Den illegalen Abriss bezeichnet der CSU-Fraktionschef als "bodenlose Unverschämtheit".

Auch OB Reiter hat sich am Dienstag zur fehlerhaften Anordnung der Stadt geäußert: "Dass sich die Stadt Verfahrensfehler vorhalten lassen muss, ist dabei für mich besonders ärgerlich. Wir müssen künftig sorgfältiger und präziser argumentieren. Wir werden als Stadt jedenfalls alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, damit das Uhrmacherhäusl in ursprünglicher Form wieder hergestellt wird und das Vorgehen des Eigentümers nicht auch noch belohnt wird."

Jahrelanger Rechtsstreit droht

Weil sich der Streit noch jahrelang hinziehen könnte, schlug das Gericht bei der mündlichen Verhandlung am Montag eine außergerichtliche Einigung vor – demnach solle das Haus wieder aufgebaut werden, jedoch mit einem zusätzlichen Stockwerk. Dieser Vorschlag stieß bei den Zuhörern im Saal jedoch auf wenig Begeisterung. Viele von ihnen wohnen in Giesing und haben sich in der Vergangenheit für den Wiederaufbau des Häusls eingesetzt.

Ob der Wiederaufbau des Uhrmacherhäusls zur Sicherung des "Denkmalensembles Feldmüllersiedlung" gefordert werden kann, müsse nun in einem neuen Verfahren geprüft werden. Gegen das Urteil kann die Landeshauptstadt innerhalb eines Monats Berufung einlegen.

Lesen Sie auch: Stadt über Uhrmacherhäusl - "Keine Kompromisse"

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.