Urteil bei Dreifachturnhallen-Prozess: Stadt muss nachbessern

Die Vorsitzende Richterin Pauli-Gertz eröffnet die Verhandlung mit einer deutlichen Bitte: "Es wäre schon gut, wenn wir heute eine Einigung finden könnten." Ihr Wunsch wurde nicht erfüllt. Auch am gestrigen Verhandlungstag, fast fünf Jahre nachdem die Nachbarn erstmals gegen den Bau der Dreifach-Turnhalle des Theodolinden-Gymnasiums in Harlaching geklagt haben, finden beide Parteien keine Einigung.
"Gegen die Renovierung der Turnhalle hat niemand etwas"
Ein kurzer Rückblick: Im Juni 2013 hatten Nachbarn gegen die Baugenehmigung der Dreifach-Turnhalle Klage erhoben, knapp zwei Jahre später hob das Verwaltungsgericht München die zunächst erteilte Baugenehmigung der Stadt auf: Der Schallschutz sei nicht ausreichend, es sei zu laut.
Laut Anwohnern liegt das hauptsächlich an den vielen Besuchern, die sich spätabends vor der Turnhalle unterhalten. Andererseits gebe es wegen diverser Veranstaltungen mehr Verkehr in der Nachbarschaft. Im Februar 2016 änderte die Beklagte, in dem Fall die Stadt München, darauf die Baugenehmigung, die Kfz-Stellplätze wurden durch eine Schranke begrenzt, was die Situation aus Sicht der Anwohner jedoch nicht besserte. Ihnen sind es immer noch zu viele Autos – und es ist ihnen immer noch zu laut. Deshalb ging der Fall vor Gericht weiter.
"Gegen die Renovierung der Turnhalle hat niemand was", sagt Mitkläger Ronald Schwab, der mit Klägeranwalt Michael Beisse zur gestrigen Verhandlung gekommen ist. Ihm gehe es eher darum, dass sich die Stadt München nicht raus redet, sich nicht aus der Verantwortung zieht.
Parksituation und Lärm sind untragbar
Die Parkplatzsituation und der Lärm seien untragbar, die Straße sowieso schon eine Einbahnstraße, und für die Anwohner gebe es keine Stellplatzmöglichkeiten mehr.
In der knapp einstündigen Verhandlung wird vieles wiederholt, erneut deutlich gemacht und am Ende – gibt es keine Einigung. Das Gericht entscheidet schließlich vor allem im Sinne der Anwohner: So muss die Stadt den Bauantrag erneut anpassen. Außerdem darf in der Turnhalle an Sonn- und Feiertagen kein großes Turnier mit über 110 Besuchern stattfinden.
Bei den Klägern stieß das auf Wohlwollen. Die Stadt ist freilich nicht zufrieden mit dem Ausgang. Aber zumindest dürfte rund um die umstrittene Turnhalle nun erst einmal Ruhe einkehren.
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