Uhrmacherhäusl: Stadt strebt den Wiederaufbau weiter an
München - Nach dem illegalen Abriss des denkmalgeschützen Uhrmacherhäusls in Giesing im September 2017 gab es einen so großen Aufschrei, dass die Stadt sofort reagierte und den Eigentümer Andreas S. anordnete, das Haus wieder genau so aufzubauen. S. klagte dagegen. Jetzt hat das Verwaltungsgericht das Urteil verkündet, aber auch eine Berufung zugelassen.
Es wird (vorerst) keinen Wiederaufbau geben. Die Vorsitzende Richterin Marion Pauli-Gerz begründet das damit, dass bereits die Anordnung fehlerhaft gewesen sei. Denn die Stadt habe sich in dem Bescheid nicht damit auseinandergesetzt, dass auch der Bauunternehmer zum Wiederaufbau verpflichtet werden kann. Dessen Verantwortlichkeit steht im Gegensatz zu der des Eigentümers nämlich fest, wenn auch – so Pauli-Gerz – "die Schilderung des Eigentümers, der Bauunternehmer habe den Abriss eigenständig vorgenommen, Fragen aufwirft".
Stadt München: Neue Anordnung zum Wiederaufbau
Aber: Gegen Bauunternehmer und Eigentümer ermittelt auch die Staatsanwaltschaft wegen Sachbeschädigung. Die Stadt München kann jetzt eine neue Anordnung erlassen, in der auch der Bauunternehmer berücksichtigt wird.
Aufklärung fordert CSU-Fraktionschef Manuel Pretzl. "OB Reiter muss klären, wer für die juristische Panne verantwortlich ist", sagt er. Dieter Reiter (SPD) bezeichnet diese als "besonders ärgerlich". Er kündigt an: "Wir werden als Stadt alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, damit das Uhrmacherhäusl wieder aufgebaut wird." Das Vorgehen des Eigentümers dürfe nicht belohnt werden.
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