Streit um griechische Schule in Berg am Laim: Was macht München nun?

Weil der griechische Staat das Gelände für die griechische Schule nicht zurückgeben will, könnte die Stadt klagen. Der Oberbürgermeister Dieter Reiter will verhandeln.
Berg am Laim - Eigentlich ist das letzte Kapitel der unendlichen Geschichte "Griechische Schule" schon abgehakt, denn das Schulgrundstück an der Hachinger-Bach-Straße gehört laut Grundbucheintrag längst wieder der Stadt. Doch Oberbürgermeister Dieter Reiter hat das Fass erneut aufgemacht und versucht auf Bitten von Bundespräsident und Bundesaußenminister seit geraumer Zeit, eine einvernehmliche Lösung mit den Hellenen zu finden.
Beim Stadtrat kam die Aktivität ohne Auftrag des Gremiums nicht gut an, denn das hatte auch beschlossen, auf dem ehemaligen Areal der Griechen ein dringend benötigtes Gymnasium und eine Kindertagesstätte zu errichten. Noch steht dort die laut griechischen Richtlinien erdbebensichere Bauruine, welche die Hellenen abreißen müssten.
Die Stadt kommt derzeit nicht auf ihr eigenes Gelände
Die Griechen aber haben das Gelände einfach zu ihrem Hoheitsgebiet erklärt und lassen die Stadt nicht mehr rein. Die hatte schon Schlösser an die Bauzäune montiert und damit ihren Besitz dokumentiert.
Seit mehr als einem Jahr aber kann die Stadt nicht aufs eigene Gelände, denn wieder hielten sich die Griechen nicht an Vereinbartes: Damit der Bauunternehmer seine Geräte abholen konnte, hatte die Stadt den Hellenen vorübergehend die Schlüssel ausgehändigt. Deren Rechtsanwalt verweigerte laut Vorlage für den Kommunalausschuss jedoch nach Ablauf der temporären Zutrittsfrist "unter Androhung körperlicher Gewalt" der Stadt den ausgemachten Austausch der Schlösser.
Seither ist München vom eigenen Grundstück ausgesperrt. Viele Stadträte würden jetzt gerne die Gerichte bemühen, doch OB Reiter setzt noch auf Verständigung.
Eine Klage wäre zulässig
Jetzt hat er dem Stadtrat auf dessen erneute Nachfrage das Gutachten eines renommierten Experten zum Thema "Schulgrundstück griechisches Hoheitsgebiet?" und "Klage der Stadt auf Herausgabe des Grundstücks" vorgelegt. Darin wird klargestellt, dass eine Klage der Stadt gegen die Hellenen zulässig ist.
Sollte das Urteil zu Gunsten der Stadt ausfallen, könnte die eine Zwangsvollstreckung einleiten. "Die Risiken im Hinblick auf die Immunität der Republik Griechenland sind gering", heißt es in der Vorlage des Kommunalausschusses.
Wie berichtet hatten die Griechen weder die erste Fertigstellungsfrist 2012 für das 26-Millionen-Euro-Projekt auf dem 2001 gekauften Areal eingehalten, noch die später verhandelte "Rohbaufertigstellung Ende 2015". Dem Stadtrat riss daraufhin der Geduldsfaden: Er beschloss die Rückabwicklung des Deals und gab dem OB nun bis Ende Juli eine Galgenfrist zu einer Einigung mit den Griechen.