Sendlinger Straße: Fußgängerzone ab 1. Juli

Mitte April wurde beschlossen, dass die Sendlinger Straße testweise für ein Jahr zur Fußgängerzone werden soll. Jetzt steht fest, ab wann die Durchfahrt für sämtliche Fahrzeuge verboten ist.
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Ab 1. Juli dürfen keine Autos mehr in der Sendlinger Straße fahren oder parken - mit einigen Ausnahmen. (Archivbild)
Daniel von Loeper Ab 1. Juli dürfen keine Autos mehr in der Sendlinger Straße fahren oder parken - mit einigen Ausnahmen. (Archivbild)

Altstadt - Nicht mal mehr ein Monat, dann wird die Sendlinger Straße komplett zur Fußgängerzone. Mitte April hat der Stadtrat den Beschluss gefasst, die Straße ein Jahr lang nur den Fußgängern zu widmen – quasi als Testphase. Stellt sich das Projekt als erfolgreich heraus, dürfen auch in Zukunft keine Autos mehr in der beliebten Einkaufsstraße fahren.

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Ziel der neuen Regelung soll es sein, die Aufenthaltsqualität vor allem im südlichen Teil, also zwischen der Herzog-Wilhelm- und der Hermann-Sack-/Hackenstraße zu verbessern. Grundsätzlich dürfen ab dem 1. Juli keine Fahrzeuge mehr in der Sendlinger Straße fahren oder parken, allerdings gibt es einige Ausnahmen. So dürfen beispielsweise mobilitätseingeschränkte Patienten der dortigen Arztpraxen oder Lieferanten der Anlieger in die Fußgängerzone ein- und ausfahren – allerdings nur zwischen 22.30 Uhr und 10.15 Uhr. Dazu ist keine spezielle Erlaubnis nötig.

Wer allerdings von 10.15 Uhr bis 22.30 Uhr oder an Sonn- und Feiertagen in der neuen Fußgängerzone fahren möchte, braucht eine Zufahrtserlaubnis der Stadt.

Lesen Sie hier: Fahren Golfkarts bald durch die Münchner Altstadt?

Die Umbauarbeiten sollen am 27. Juni beginnen und bis zum 7. Juli andauern: Neue Schilder müssen aufgestellt, Parkscheinautomaten, Pflanztröge und Radständer entfernt beziehungsweise versetzt sowie Bänke aufgebaut werden.

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