Pizza-Service gegen die Stadt: Kampf um drei Tische

Ein Pizza-Service streitet mit der Stadt vor Gericht um eine Freischankfläche – und geht als halber Sieger hervor...
John Schneider |
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Baldestraße: Hier will der Pizza-Service seine Tische aufstellen.
Petra Schramek Baldestraße: Hier will der Pizza-Service seine Tische aufstellen.

Isarvorstadt Darf ein Pizza-Service eine Freischankfläche vor der Tür zur Bewirtung von Kunden nutzen? Um diese grundsätzliche Frage stritten gestern Ismail Palloshi und die Stadt vor dem Verwaltungsgericht. Palloshi hatte eine Sondernutzungserlaubnis für eine Freischankfläche vor seinem Laden in der <strong>Isarvorstadt</strong> beantragt.

Genauer gesagt: Der Pizzabäcker möchte drei Tische, neun Stühle und zwei Sonnenschirme auf dem Gehweg der Baldestraße aufstellen. „Um den Umsatz zu steigern“, so Palloshis Hoffnung. Ihm zur Seite steht „Avanti“-Geschäftsführer Horst W. Barth. „In einer Stadt wie München mit den teuren Mieten, muss jeder Quadratmeter genutzt werden.“ Ansonsten drohe die Pleite.

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Die Stadt lehnte Palloshis Antrag im Mai 2013 dennoch ab. Es gehe ums Stadtbild. „Das darf nicht ausufern“, so ein Vertreter des KVR mit Blick auf viele ähnliche Lokale in München. „Da könnte ja jeder Friseur, der Eis aus dem Kühlschrank verkauft, eine Freischankfläche beantragen.“ Die Linie zieht die Behörde gemäß ihren Sondernutzungsrichtlinien bislang bei Lokalen, die weder Gaststätten sind, noch ein Lebensmittelhandwerk betreiben.

Genau da aber setzt die Kritik von Kläger Palloshi ein: Wieso werden die Filialen großer Bäckerei-Ketten in diesem Sinne wie Lebensmittelhandwerk betrachtet, obwohl sie nur Fertigmischungen aufbacken? Das habe mit Handwerk nichts mehr zu tun. Jedenfalls sei es nicht mehr Handwerk als Pizzas zu backen.

Und auch das Gericht sieht die Gefahr einer Ungleichbehandlung. Vielmehr greife in diesem Fall möglicherweise eher das Bayerische Wegegesetz. Solange der Verkehr an der Freischankfläche vorbei fließen kann, könne die Behörde eine Sondernutzung erlauben.

Das Verwaltungsgericht sieht die Stadt in der Pflicht, sich da nicht nur von den eigenen Richtlinien leiten zu lassen. Jeder Fall muss einzeln und nach dem Ermessen der Behörde entschieden werden, so die Richter. Richtlinien sind da nicht mehr als ein Hilfsmittel zur einheitlichen Entscheidungsfindung.

Palloshis Anwältin Margit Waldinger zog die Klage dennoch zunächst zurück. Der Grund: Baurechtlich ist in dem Lokal nur ein Pizza-Heimservice vom Vorbetreiber beantragt und von der Stadt genehmigt worden. Der Verkauf von Speisen und Getränken vor Ort muss also erst noch baurechtlich genehmigt werden.

Verloren und doch gewonnen, so stellte sich die Situation für Palloshi nach der Verhandlung dar. Er hat nun große Hoffnung, dass seine Freischankfläche doch noch genehmigt werden kann. Sobald er das Baurecht geklärt hat.

 

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