Die Bibel für die Bürgersteige
MÜNCHEN - Von Konzert bis Freischankfläche: Ein neues Regelwerk legt fest, was auf den Gehwegen oder Plätzen in der Stadt erlaubt und verboten ist - und was die Kunstkommission unter "Windhundprinzip" versteht.
„Wir könnten jeden öffentlichen Raum doppelt und dreifach belegen – an jedem Wochenende, mehrstöckig“, sagt der KVR-Chef Wilfried Blume-Beyerle. Auch deswegen gibt es jetzt ein neues Regelwerk. Was ist erlaubt? Wo? Und wie lange? Das ist in der „neuen Bibel für den öffentlichen Raum“ festgeschrieben worden. Der Stadtrat hat sie bereits abgesegnet. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen:
Es gibt eine Liberalisierung bei den Freischankflächen-Regeln. Auch Lebensmittelbetriebe wie Metzger oder Bäcker können jetzt zum Beispiel Stehtische aufstellen. Damit man in der Früh ganz legal seinen Kaffee und seine Brezn dort verzehren kann. Allerdings dürfen diese Freischankflächen nicht größer als zehn Quadratmeter sein und nur während der Ladenöffnungszeiten betrieben werden. Das KVR ist einheitlicher Ansprechpartner für alle Fragen.
Auf dem Königsplatz gilt künftig das "Windhundprinzip"
München soll weiter „entrümpelt“ werden. Das bedeutet: Auf den Bürgersteigen soll nicht mehr alles mögliche feilgeboten werden. Auf Warenstellagen dürfen nur noch Obst und Gemüse, Blumen, Zeitungen, Postkarten, Bücher oder kunstgewerbliche Gegenstände angeboten werden. Das heißt im Umkehrschluss: Schuh-Schnäppchen auf dem Gehweg sind künftig tabu. Auch Wohncontainer, in denen Bauarbeiter schlafen, haben auf öffentlichem Boden nichts mehr verloren.
Für den Königsplatz – einen der exklusivsten Konzert-Orte in der Stadt – gilt ein vereinfachtes Vergabeverfahren. Die so genannte Kunstkommission, die bislang über die Veranstaltungen entschied, wird abgeschafft. Stattdessen gilt das „Windhundprinzip“. Sprich: Wer zuerst den Antrag stellt, bekommt den Zuschlag. An bis zu zwei Wochenenden im Jahr darf der Königs- zum Konzert-Platz werden. An einem weiteren Wochenende könnte er außerdem Schauplatz für eine hochrangige Sportveranstaltung sein.
Für den St.-Jakobs-Platz gelten Sonderregelungen. Dort dürfen nur anliegende Institutionen Veranstaltungen durchführen. Auf dem Orleansplatz sind bis zu vier mehrtägige Marktveranstaltungen gestattet. „Das dient der Belebung und Attraktivität“, heißt es im KVR. In der Innenstadt stehen vier öffentliche Plätze für Märkte zur Verfügung – der Sendlinger-Tor-Platz, der Rindermarkt, der Stephansplatz und der Wittelsbacher Platz.
Am Karlsplatz ist Platz für Promotion
Allgemein gilt: Auf öffentlichen Straßen und Plätzen soll es keine Veranstaltungen gegen Eintritt geben – mit Ausnahme der genannten Konzerte am Königsplatz, Klassik am Odeonsplatz und einem Konzert für die Münchner Jugend am Bavariapark. Auch reine Werbeveranstaltungen oder das Verteilen von Handzetteln und Warenproben sind grundsätzlich verboten.
Keine Regel ohne Ausnahme: Erstmals werden Promotionsflächen für Werbeveranstaltungen freigegeben – darunter bis zu 25 Quadratmeter am Karlsplatz. Platz genug für einen ganzen Werbe-Lkw... Außerdem können neun Quadratmeter in der Schützenstraße als Werbeareal genutzt werden. Je Örtlichkeit ist eine Veranstaltung im Monat erlaubt. Das Baureferat war dagegen, der Stadtrat dafür.
Von Mai bis August gilt ein späteres Veranstaltungsende – um 23 Uhr ist dann Schluss. Es sei denn, der BA genehmigt eine Nachtruhe erst um 24 Uhr.
Julia Lenders
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