Oettingenstraße: Klage gegen Tempo 30 gescheitert

Ein Bewohner des Viertels hat geklagt, weil es ihm in der Oettingenstraße nicht schnell genug geht. 
John Schneider
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Bleibt erhalten: Tempo 30 in der Oettingenstraße.
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München - Meist freuen sich die Menschen eines Viertels, wenn der Verkehr in ihren Straßen mit Tempo 30 beruhigt wird. Es gibt aber Ausnahmen. Wie jetzt in der Oettingenstraße. Das Verwaltungsgericht hat über eine Klage gegen die Einrichtung der Tempo 30-Zone im vergangenen Jahr entschieden.

Tempo 30-Zone bleibt

Der Kläger, er wohnt nicht direkt an der Oettingenstraße, aber im Viertel, wendet sich gegen die auf der Oettingen- und Sternstraße angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung.

Diese hatte die beklagte Landeshauptstadt zum Schutz sensibler Einrichtungen (im Wesentlichen das Luitpold-Gymnasium, das Senioren- und Pflegeheim Vincentinum und der Kindergarten "Haus für Kinder"), aber auch mit Blick auf den Lärmschutz und die Verringerung von Schadstoffausstoß angeordnet.

Kläger wollte schneller durchs Viertel kommen

Der Kläger ist der Ansicht, dass keine oder unzureichende Messwerte vorliegen und zudem keine sensiblen Einrichtungen betroffen seien. Offenbar geht es ihm darum, schneller durchs Viertel zu kommen.

Ein Ortstermin sollte die Situation klären. Der Vorsitzende Richter Dietmar Wolff und seine Kammer machten sich mit dem Kläger und Vertretern der Stadt auf den Weg durch das fragliche Gebiet. Vorbei an Kindergärten, der Schule und dem Seniorenheim. Einrichtungen, die durch Tempo 30 geschützt werden.

Dem Kläger blieb nur die Hoffnung, dass in den Abend- und Nachtstunden, wenn Kitas und Schule geschlossen sind, schneller gefahren werden könnte. Doch die Kammer sah bei ihrem Rundgang auch jede Menge Wohnbebauung. Einer der Gründe, warum sich Bezirksausschuss und Bürgerversammlung für die Tempo 30-Zone eingesetzt hatten.

Berechnungen der Stadt hatten ergeben, dass die zulässigen Höchstwerte bei Tempo 50 beträchtlich überschritten werden. Das gab am Ende wohl den Ausschlag: Das Gericht wies die Klage ab.

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