Oberlandesgericht entscheidet: Hund verursacht in Obermenzing schweren Unfall
München/Obermenzing - Fynn war diesmal nicht dabei. Am Freitag verhandelte das Oberlandesgericht (OLG) ohne den schwarzen Flat Coated Retriever, der im Oktober 2013 eine Münchnerin (58) in einem Obermenzing Park zu Fall gebracht hatte. Als ihr der Rüde vors Rad sprang, versuchte die Frau noch zu bremsen und auszuweichen. Sie stürzte vom Rad und schlug ohne Helm mit dem Hinterkopf auf den Asphalt.
Die schlimmen Folgen: Schädelbruch, Hirnblutung und Prellungen. Fynns Besitzerin wurde zur Kasse gebeten, ihre Versicherung zahlte mehr als 40 000 Euro für Behandlungskosten, Verdienstausfall und anderes. Doch die Versicherung sieht sich nicht allein in der Haftung.
Ein zweiter Hund beteiligt
Denn ein zweiter Hund, ein Pudel-Mischling, soll an dem Unfall beteiligt gewesen sein, weil er mit Fynn herumtollte. Die Richter des OLG-Senats ließen aber bereits durchscheinen, dass ein Hundehalter nur dann für einen Unfall mithaften muss, wenn sein Tier konkret am Unfallhergang beteiligt war.
Die Beteiligung des Pudels ist aber umstritten. Auch die Zeugen machten widersprüchliche Angaben darüber, wie sich die Hunde verhalten haben. Nach Überzeugung des OLG ist eine Mitschuld des Pudel-Mischlings so nicht bewiesen. Das Gericht riet der Haftpflichtkasse daher, die Berufung gegen die Klageabweisung in erster Instanz zurückzunehmen. Der Anwalt der Versicherung will sich das noch überlegen.
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