Neuaubing: 74-Jähriger legt Feuer in Pension und droht mit Messer

Der Mann hat sich in einem psychischen Ausnahmezustand befunden. Ein 38-Jähriger wurde leicht verletzt.
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Die Polizei musste zu einem größeren Einsatz nach Neuaubing ausrücken. (Symbolbild)
Die Polizei musste zu einem größeren Einsatz nach Neuaubing ausrücken. (Symbolbild) © Daniel Karmann/dpa/Symbolbild

Neuaubing - Am Samstagabend sind Polizei und Feuerwehr zu einem größeren Einsatz ausgerückt. 

Wie die Polizei am Montag mitteilt, meldete sich gegen 20.45 Uhr der Rezeptionist einer Pension beim Notruf. Er teilte mit, dass sich ein 74-jähriger Bewohner in einem psychischen Ausnahmezustand befinde und er ein Feuer in einem Gemeinschaftsbad gelegt habe. Zudem habe er ein Messer bei sich.

Neuaubing: Starke Rauchentwicklung durch Brandlegung

Als die Einsatzkräfte eintrafen, hatte der Anrufer bereits versucht, das Feuer zu löschen. Der 74-Jährige befand sich zu dem Zeitpunkt in seinem angemieteten Vier-Bett-Zimmer, in dem sich auch ein 38-Jähriger aufhielt.

Da sich trotz des augenscheinlich gelöschten Feuers noch starker Rauch im gesamten Erdgeschoss entwickelte, konnte die Feuerwehr wegen der Gefahrensituation durch das Messer die Pension zunächst nicht betreten.

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74-Jähriger in Psychiatrie gebracht

Nachdem die Rauchentwicklung abgeklungen war, betraten Spezialkräfte der Münchner Polizei das Gebäude. Aus dem Gemeinschaftszimmer waren Hilferufe zu hören, weshalb die Einsatzkräfte dieses betraten und den 74-Jährigen festnahmen. 

Dem 38-Jährigen war es zuvor gelungen, dem Angreifer das Messer abzunehmen. Dabei verletzte er sich leicht an den Händen. Der 74-Jährige wurde nach seiner Festnahme in eine psychiatrische Einrichtung gebracht.

Sachschaden bei rund 5.000 Euro

Im Vorfeld konnten weitere Gäste aus der Pension in Sicherheit gebracht werden. Durch den Brand im Gemeinschaftsbadezimmer entstand ein Sachschaden von ca. 5.000 Euro.

Das Kommissariat 13 (u.a. Branddelikte) hat die weiteren Ermittlungen übernommen.

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3 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • marshal am 10.04.2023 15:09 Uhr / Bewertung:

    Wenn er in der Pension wohnt ist er doch ein Be-wohner und kein An-wohner. Anwohner wären die Nachbarn.

  • Witwe Bolte am 10.04.2023 14:34 Uhr / Bewertung:

    Ein 74jähriger lebt in einem Vierbett-Zimmer mit Gemeinschaftsbad.....
    Da ist wohl in seinem Leben ganz viel schief gelaufen.

  • Wendeltreppe am 11.04.2023 09:05 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Witwe Bolte

    "Männerwohnheim" ist heute woanders zu lesen, das klingt schon etwas "realistischer.."

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