Nasse Keller: Feldmochinger wollen 1,7 Millionen Euro
Feldmoching - Der Streit geht nun schon über viele Jahre. Der Nord-West-Sammelkanal ist schuld an ihren nassen Kellern, beklagen Anwohner der Unteren Mühle in Feldmoching. (Lesen Sie hier: Mietpreisbremse - Münchner Mieter verklagt den Freistaat)
2010 im August richtete eindringendes Wasser große Schäden an. Seitdem hat sich die Auseinandersetzung verschärft und ist jetzt vor dem Landgericht gelandet. Zwölf Kläger verlangen Schadenersatz von der Stadt. Die Forderungen belaufen sich auf insgesamt 1,7 Millionen Euro.
Worum geht's? Anfang der 1990er Jahre wurde der Nord-West-Sammelkanal im Münchner Norden gebaut. Seitdem gebe es Probleme mit eindringendem Grundwasser, beklagen die Feldmochinger. Die zwölf Kläger sind der Auffassung, der Kanal staue das von Süd nach Nord fließende Grundwasser unzulässig auf, was immer wieder zu "Kellervernässungen" auf ihren Grundstücken führe.
Landwirt wütend: "Jetzt sorgt die Stadt für den Grundwasseraufstau"
Der Grund: Beim Bau sei unter anderem Beton verwendet worden, der verhindere, dass das Grundwasser abfließen kann. Sie fordern den Ersatz von Sanierungskosten und machen "merkantilen Minderwert" geltend, sprich der Kanal soll schuld daran sein, dass ihr Eigentum auf dem Markt weniger wert ist. Martin Obersojer ist einer der Kläger.
Der 56-Jährige ist Mitglied des örtlichen Bezirksausschusses und selber betroffen. Im Keller seines Hauses stand – wie bei den Nachbarn – nach einem Strakregen im August 2010 das Wasser. Besonders betroffen war das Pelletlager. Aber auch Akten mussten aus dem nassen Keller gerettet werden.
Dem Landwirt ist der Zorn anzumerken. "Wir haben in den 60er und 70er Jahren nach dem Stand der Technik gebaut. Und jetzt kommt die Stadt und sorgt für den Grundwasseraufstau."
Gut möglich, dass ein Gutachten her muss
Dazu komme, dass die Stadt versuche, die Probleme der Feldmochinger kleinzureden, sagt Obersojer. Die Kläger wollen 700 Euro Schadenersatz pro Quadratmeter. Allein bei Obersojer kämen da bei 150 Quadratmetern also 105 000 Euro zusammen. Doch, um tatsächlich in den Genuss von Schadenersatz zu kommen, sind einige juristische Klippen zu umschiffen.
So macht der Vorsitzende Richter Frank Tholl klar, dass auch eine Verjährung der Ansprüche möglich ist. Der Grund: Die Probleme seien 1999 bekanntgeworden, seinerzeit wurde aber keine Klage erhoben. Wie geht es weiter? Die Parteien können jetzt erst einmal auf die Hinweise der Kammer reagieren. Vorerst ohne neuen Gerichtstermin, sondern auf dem sogenannten Büroweg.
Gut möglich, dass dann ein Gutachten her muss, das klärt, inwieweit Kanalbau und nasse Keller zusammenhängen. Können sich die beiden Seiten gütlich einigen? Eher nicht. Als Richter Tholl einen Vergleich als unwahrscheinlich bezeichnet, kommt in der Verhandlung jedenfalls kein Widerspruch.
- Themen: