Nach illegalem Rennen: 18-Jähriger baut Unfall

Der Fahranfänger raste vor der Polizei davon und verlor dann die Kontrolle über sein Auto. Seinen Führerschein musste er abgeben.
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Die beiden Autofahrer lieferten sich ein illegales Rennen.
Die beiden Autofahrer lieferten sich ein illegales Rennen. © Daniel Karmann/dpa/dpa

Freimann - Mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit rasten zwei Autos am Samstag kurz nach Mitternacht durch Freimann. Eine Streife der PI 47 (Milbertshofen) nahm die Verfolgung auf. Das eine Auto entkam und auch der Fahrer des Mercedes drückte so sehr aufs Gas, dass die Polizisten aus Sicherheitsgründen die Verfolgung bereits abbrechen wollten. Doch dann verunglückte der junge Mann.

Raser (18) flieht vor Polizei - und baut Unfall

Der 18-Jährige am Steuer des Mercedes C220 verlor an der Einmündung Schwarzhaupt- und Lotte-Branz-Straße die Kontrolle über sein Fahrzeug. Der Benz schleuderte und kollidierte mit einem Verkehrszeichen auf einer Verkehrsinsel.

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Bis der Münchner sich von seinem Schreck erholt und ausgestiegen war, traf auch die Polizeistreife an der Unfallstelle ein. Der 18-Jährige kam leicht verletzt zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus. Sein Mercedes hat den Unfall nicht ganz so gut überstanden. Die Polizei spricht von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Gegen den Fahrer wird wegen eines illegalen Autorennens ermittelt. Der zweite Raser konnte dagegen unerkannt entkommen.

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  • Dimpfe am 22.12.2021 07:25 Uhr / Bewertung:

    Solche extremen Geschindigkeitsübertetungen werden meistens mit PS-starken, sehr teuren Autos begangen. Da sind Geldstrafen unter 1000€ geradezu "Peanuts" für die Fahrer.

    Ich würde (je nach Höhe der Übertretung) den Neuwert des Fahrzeugs zur Strafbemessung heranziehen. 10%, 15%, 20%, 25%. Da kämen dann schnell mal Beträge >7000€ zusammen. DAS spürt auch Jemand, der sich ein 70.000€-Auto leisten (kaufen, mieten, leasen) kann.

    Beispiel (innerorts):
    41 bis 50 km/h 10% Fahrzeugneuwert (3 Punkte in Flensburg)
    51 bis 60 km/h 15% Fahrzeugneuwert (3 Punkte in Flensburg)
    61 bis 70 km/h 20% Fahrzeugneuwert (4 Punkte in Flensburg)
    über 70 km/h 25% Fahrzeugneuwert (4 Punkte in Flensburg)

  • katzenfliege am 21.12.2021 17:45 Uhr / Bewertung:

    Ich fände es angemessen, so einem das Fahrzeug durch Beschlagnahme zu entziehen (versteigern und Erlös an den „Weißen Ring“). Er selbst sollte nach Ablauf von zehn Jahren erneut den Führerschein machen dürfen.

  • Leserin am 23.12.2021 23:09 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von katzenfliege

    Dann bleiben sie ja im Verkehr. Deshalb bin ich für schreddern.

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