München: Landgericht weist Eigenbedarfskündigung ab

Ein Vermieter kündigt fünf Mietparteien im selben Haus in der St.-Paul-Straße wegen angeblichem Eigenbedarf. Doch die wehren sich vor Gericht – mit Erfolg.
Nina Job
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Kämpfen um ihre Wohnung: Heike K. und Sühel S. vor dem Haus aus der St.-Paul-Straße.
Mieterverein München/Guelland Kämpfen um ihre Wohnung: Heike K. und Sühel S. vor dem Haus aus der St.-Paul-Straße.

Ludwigvorstadt - Sühel S. kann tief durchatmen. Der 41-jährige Redakteur darf in seiner Wohnung in der St.-Paul-Straße an der Theresienwiese bleiben. Eine Eigenbedarfskündigung ist vom Landgericht abgewiesen worden. Am Mittwoch wurde das schriftliche Urteil zugestellt. "Ich bin überglücklich. Endlich kann ich wieder ruhig schlafen", sagte Sühel S.

Sein Vermieter, ein Immobilienunternehmer, hatte außer ihm noch vier Mietparteien wegen Eigenbedarfs gekündigt. Alle haben sehr günstige Mieten. Der Vermieter gab an, dass er selbst, seine Kinder und sein Neffe in das Haus ziehen wollten (AZ berichtete).

Mieter sollten zunächst teurere Mietverträge unterschreiben

Sühel S., der Mitglied im Mieterverein ist, wehrte sich. Über den Rechtsschutz des Vereins vertrat ihn die Münchner Anwältin Lisa Matuschek vor Gericht. Und es gab ihr recht: Das Amtsgericht wies die Räumungsklage ab. Der Vermieter ging in Berufung, kassierte nun aber vor dem Landgericht die nächste Niederlage: Das Gericht erkannte einen Eigenbedarf nicht an. Anwältin Matuschek: "Das ist ein wichtiges Signal: Das Gericht hat gezeigt, dass man so nicht mit Mietern umgehen kann."

Laut Sühel S. hatte der Eigentümer die Mieter zuerst überreden wollen, neue Mietverträge mit deutlich höheren Mieten zu unterschreiben. Und dabei gedroht: Wenn sie nicht unterschreiben würden, folge die Eigenbedarfskündigung.

Gericht: "Eindruck, Eigenbedarf ist nur vorgeschoben"

So kam es dann auch: Zuerst sollte Sühel S. wegen der Mutter des Vermieters ausziehen. Als sie starb, folgte eine Kündigung wegen Eigenbedarfs für den Neffen. Das ist nun vom Tisch.

Auch im Fall einer anderen Mieterin hatte der Eigentümer keinen Erfolg: Das Amtsgericht wies auch die Räumungsklage gegen die Kinderpflegerin Heike K. (60) ab. Im Urteil heißt es: Das Gericht könne sich "des Eindrucks nicht erwehren, dass der Eigenbedarf nur vorgeschoben ist". Ihr Anwalt Stefan Ackermann: "Das Landgericht hat signalisiert, dass es die Berufung abweisen will."

Lesen Sie hier: Eigenbedarfs-Kündigung - Mieter (89) aus München darf in Wohnung bleiben

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