Eigenbedarf! Vermieter in der Ludwigsvorstadt kündigt gleich mehreren Mietern

Per Eigenbedarf kündigt ein Münchner Vermieter gleich mehrere Parteien aus dem Haus. Ist das zulässig?
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Heike K. und Sühel S. vor dem Haus, in dem sie seit vielen Jahren wohnen. Fünf von sieben Mietparteien bekamen eine Eigenbedarfskündigung.
Mieterverein München/Guelland Heike K. und Sühel S. vor dem Haus, in dem sie seit vielen Jahren wohnen. Fünf von sieben Mietparteien bekamen eine Eigenbedarfskündigung.

München - Kinderpflegerin Heike K. (59) ist verzweifelt: Sie soll aus ihrer Wohnung raus, in der sie seit mehr als 30 Jahren mit ihrer Familie lebt. "Das ist eine Katastrophe für mich, wir haben die Wohnung selbst für um die 50 000 Euro gerichtet", sagt sie. "Auf dem Mietmarkt haben wir keine Chance".

Genauso geht es Medien- und Bildredakteur Sühel S. (40): "Laut Kündigungen wollen unter anderem Tochter, Sohn, Neffe sowie der Vermieter selbst in die Wohnungen einziehen", sagt er. "Wir haben das Gefühl, dass wir aus den Wohnungen vertrieben werden sollen, weil wir sehr niedrige Mieten zahlen. Wir haben aber auch viel in die Wohnungen investiert."

Drohte der Eigentümer seinen Mietern mit Kündigung?

Beiden hat ihr Vermieter ihre Wohnungen in der St.-Paul-Straße gleich bei der Theresienwiese wegen Eigenbedarfs gekündigt. Insgesamt erging es fünf der sieben Mietparteien des Hauses so. Sühel S. erklärt: Im Vorfeld der Kündigung habe der Eigentümer die Mieter überreden wollen, neue Mietverträge mit deutlich höheren Mieten zu unterschreiben und ansonsten mit Eigenbedarfskündigungen gedroht. Er habe dann eine Eigenbedarfskündigung wegen der Mutter des Eigentümers erhalten, als diese starb eine wegen dessen Neffen.

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Das Haus liegt im Erhaltungssatzungsgebiet, eine Modernisierung und Mieterhöhung ist so schwer anwendbar. Eigenbedarfskündigungen seien oft nur vorgeschoben, um Mieter aus Wohnungen zu bekommen, so Mietervereins-Geschäftsführer Volker Rastätter. "Wenn fast ein ganzes Haus wegen Eigenbedarfs verschiedenster Familienangehöriger entmietet wird, wirft das schon Fragen auf".

Er beobachtet seit einigen Jahren eine rasante Zunahme dieser Art von Kündigungen in der Stadt. "Die Eigenbedarfskündigung ist eine einfache Art, Mieter loszuwerden", sagt er. Denn: Die Vorgaben seien nicht sehr streng. So könne ein Eigentümer etwa Eigenbedarf für einen großen Kreis anmelden - zum Beispiel für Pflegepersonal oder eben auch einen Neffen. „Das könnte auf die eigenen Eltern und Kinder beschränkt werden.“

Der Mieterverein beobachtet eine Zunahme dieser Fälle. "Eine einfache Art, Mieter loszuwerden", sagt Rastätter. Er kritisiert, die Vorgaben seien nicht sehr streng. Eigentümer könnten für Pflegepersonal oder gelegentliche Opernbesuche Eigenbedarf anmelden. Der Mieterverein fordert strengere Regeln. Der Eigenbedarf "könnte auf die eigenen Eltern und Kinder beschränkt werden", so Rastätter. Im Fall der Mieter in der St.-Paul-Straße werden gegebenenfalls die Gerichte entscheiden müssen.

Lesen Sie auch: Eigenbedarf für den Sohn - Vermieter scheitert vor Gericht

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