München: Fahrrad-Verbot in der Nähe vom Isartor wirkungslos?

Eigentlich ist das Abstellen von Fahrrädern am Fußweg vor der Einkaufspassage am S-Bahnhof Isartor verboten. Doch die Münchner halten sich nicht daran. Bleibt dieses Radl-Verbot ohne Wirkung? 
von  Anne Hund
Die Räder parken trotz der auffälligen Markierung am Boden, für Fußgänger ist kaum Platz.
Die Räder parken trotz der auffälligen Markierung am Boden, für Fußgänger ist kaum Platz. © my

Isarvorstadt - Links verläuft der Radweg in Richtung Isartor. Daneben ein breiter Fußweg - eigentlich breit genug. Doch wo für Fußgänger und Passanten, die hier shoppen oder durch die Einkaufspassage um die Ecke hinunter zur S-Bahn wollen, normalerweise genügend Platz zum Schlendern wäre, versperren dutzende Räder den Weg. 

Mit Shopping-Tüten in der Hand können sich Fußgänger an der Engstelle neben den Geschäften höchstens noch entlangschlängeln. Für Kinderwagen, Rollstühle oder Gehhilfen wird es oft zu eng. Dabei wäre der Fußweg breit genug, wenn alle ein wenig Rücksicht nehmen würden, klagen Passanten.

Fahrrad-Stellplätze in der Münchner City sind begehrt 

Dabei dürfen streng genommen dürfen hier an der Zweibrückenstraße im Bereich des S-Bahn-Ausgangs gar keine Räder stehen. Darauf deuten die weißen Striche am Boden nicht erst seit gestern hin. Denn: "Hierzu wurde eine entsprechende Zick-Zack-Markierung aufgebracht", ließ die Radlhauptstadt München schon vor einem Jahr verlauten, "um Behinderungen von Rad- und Fußweg zu vermeiden, ist hierauf bitte Rücksicht zu nehmen". 

Doch mit der Rücksichtnahme ist es so eine Sache, wie das Stadtbild heute - ein Jahr später - zeigt. Noch immer parken hier tagtäglich gut erhaltene Räder auf dem verbotenen Streifen, der einmal ein Gehweg war - oder ist? Ganz sicher sein kann man hier nicht.

Neu hinzugekommen ist übrigens, kaum zu übersehen, ein zusätzliches Zeichen am Boden: ein durchgestrichenes Fahrrad, mit zwei dicken, roten Balken. Geholfen hat aber auch das augenscheinlich nicht. Radständer in der Nähe wären aus Sicht der Fahrradfahrer sicherlich wünschenswert. Stellplätze in der City sind begehrt.

Falschparker? Es gibt wenige Möglichkeiten, solche Fälle zu ahnden

Was sagt die Stadt dazu? "Das Problem ist dem KVR bekannt", teilte ein Sprecher des Kreisverwaltungsreferats auf AZ-Anfrage gestern mit, "allerdings ist aufgrund des Platzmangels an dieser Örtlichkeit eine Lösung schwierig." Das Dilemma: Es gibt wenige Möglichkeiten, solche Fälle zu ahnden. Denn Fahrräder haben bekanntlich kein Nummernschild, über das der Eigentümer ermittelt werden kann. Grundsätzlich ist das Gehwegparken laut der Stadt nicht verboten - sofern die Räder niemanden behindern. "Gehwegparken von funktionsfähigen Fahrrädern ohne Verkehrsbehinderung ist Gemeingebrauch",  so der KVR-Sprecher. Das Parken von Fahrrädern auf Gehwegen werde "gegebenenfalls" von der Polizei sanktioniert.

Lesen Sie hier: Neue Mobilitätsstudie - auf welche Verkehrsmittel die Münchner wie stark setzen

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