Miete rauf: GBW probiert’s wieder

Mit dem Mietspiegel war es nicht zulässig, jetzt will die GBW es anders versuchen: mit Vergleichswohnungen. Warum die Mieter am Ackermannbogen jetzt wohl mehr Miete zahlen müssen.
von  Christian Pfaffinger
Die GBW-Mieter vom Ackermannbogen im vergangenen Winter - damals fing der Ärger an.
Die GBW-Mieter vom Ackermannbogen im vergangenen Winter - damals fing der Ärger an. © Petra Schramek

Schwabing - Die Kinder freuen sich, die Koffer sind gepackt, endlich Ferien – und dann liegt dieser Brief im Postkasten. Vom Vermieter, der GBW. Die Mieter am Ackermannbogen sind stutzig: Geht es etwa um den Wasserschaden im Flur, der endlich mal gescheit repariert werden müsste?

Nein, geht es nicht. Die GBW probiert es wieder mit einer Mieterhöhung. Betroffen sind wieder die Mieter in der Adams-Lehmann-Straße, aber auch am Arnulfpark kamen Briefe an.

Für die Mieter ist es erneut ein Schock: Im vergangenen Winter sollte die Miete bereits stark erhöht werden. Doch die GBW hatte sich nicht an die rechtlichen Grundlagen gehalten. Die Mieterhöhung war nicht zulässig, die GBW zog ihre Forderung zurück. „Jetzt war es lange ruhig“, sagt eine Mieterin. „Und dann genau zu Beginn der Ferien kommt dieser Hammer.“

Bei den meisten soll die Miete um knapp 11 Prozent steigen – nicht mehr ganz so heftig, wie noch im Winter. Und trotzdem zu viel, finden die Mieter: „Hier wohnen viele sozial schwache Familien, die einfach nicht viel Geld haben und jetzt auch nicht mehr verdienen als noch im Winter.“

Die betroffenen Wohnungen sind einkommensorientiert geförderte Wohnungen. Für die gelten bestimmte Regeln, weil der Bau mit öffentlichen Mitteln unterstützt wurde. An dieser Besonderheit ist auch der letzte Versuch der GBW, die Miete zu erhöhen, gescheitert. Die Wohnungsgesellschaft wollte die Erhöhungen damals mit dem Mietspiegel, also der ortsüblichen Vergleichsmiete, begründen. Das ist für diesen geförderten Wohnraum aber nicht zulässig.

Jetzt wählt die GBW einen anderen Weg. Zwar wird in den neuen Erhöhungsschreiben immer noch auf den Mietspiegel hingewiesen, zusätzlich führt das Unternehmen aber drei Vergleichswohnungen an. Das ist grundsätzlich zulässig.

Die Mieter glauben aber nicht, dass die Vergleichswohnungen tatsächlich vergleichbar sind. Eine Mieterin sagt: „Wir waren bei den Vergleichswohnungen in der Lyonel-Feininger-, der Lilly-Reich- und der Nietzschestraße. Dort haben wir einen Mieter gefragt. Und der sagt, das seien frei finanzierte Wohnungen.“ Stimmt das?

Die AZ fragt bei der GBW an. Die Antwort: Laut eines Rechtsgutachtens, welches das Unternehmen von einer Münchner Anwaltskanzlei anfertigen hat lassen, ist es zulässig, bei einkommensorientiert geförderten Wohnungen frei finanzierte Wohnungen als Vergleichsobjekte heranzuziehen. Weiter schreibt eine Sprecherin: "Die Mietspiegeleinwertungen haben wir nicht als Begründungsmittel, sondern aufgrund gesetzlicher Vorgaben den betreffenden Schreiben beigefügt."

Eine Mieterin sagt trotzdem: "Wir haben den Verdacht, dass die GBW hier unsauber vorgeht. Wie beim letzten Mal.“ Rechtlich scheint sich die GBW jedoch dieses Mal abgesichert zu haben und nicht denselben Fehler wie beim letzten Mal zu machen.

Die Mieterhöhung soll schon zum 1. Oktober gelten. Bis Ende September haben die Mieter Zeit zuzustimmen.

Zuletzt enthüllte die AZ den Plan der GBW, tausende Wohnungen in München zu verkaufen.

 

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