Messerstecher von Haidhausen: Er bereut seine Tat in München

Ein Mann, der wahllos auf Passanten einsticht und -schlägt, versetzt Münchens Osten am 21. Oktober des vergangenen Jahres in Angst und Schrecken. Die Polizei appeliert an die Menschen per Twitter, besser nicht aus dem Haus zu gehen. Viele reagieren ängstlich, fühlen sich an den Amoklauf vom OEZ erinnert. Aber diesmal bleibt die große Panik aus. Mittags kann dann Entwarnung gegeben werden, der Mann ist festgenommen worden. Doch bis dahin hatte der Angreifer bereits acht Menschen verletzt.
Oktober 2017: Messerstecher greift acht Menschen an
Noch in diesem Monat – nach AZ-Informationen am 27. August – wird der Prozess gegen den Messerstecher vom Rosenheimer Platz beginnen. Die Staatsanwaltschaft München I hatte in dem Verfahren gegen Patrick H. (34) am 10. April die Antragsschrift im Sicherungsverfahren gegen den Beschuldigten erhoben, bestätigt Anne Leiding, Pressespecherin der Anklagebehörde, einen "SZ"-Bericht.
Alle Details zur Messerattacke: So lief die irre Tat ab
Sein Anwalt Christian Gerber hat Patrick H. am Mittwoch in Haar besucht. "Es geht ihm gut. Er hat sich in Haar erstaunlich gut entwickelt", sagt sein Verteidiger im AZ-Gespräch. "Mein Mandant ist selbst über sich erschrocken. Er hat sich per Brief über mich bei seinen Opfern entschuldigt."
Täter ist in der Psychiatrie
Patrick H. hatte an diesem Oktobertag sechs Männer, eine Frau und einen zwölfjährigen Buben angegriffen. Alle Opfer kamen mit leichten Verletzungen davon. Die Männer wurden wegen Schnittverletzungen behandelt, die Frau und das Kind wurden von dem 34-Jährigen geschlagen. Nach seiner Festnahme am 21. Oktober wurde Patrick H. sofort in Haar untergebracht. Die Staatsanwaltschaft will, dass das so bleibt.
Anne Leiding: "Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte zu den Tatzeitpunkten unter einer krankhaften seelischen Störung litt und weiterhin leidet, der zufolge er wahnhafte Gedanken entwickelte, die dazu führten, dass seine Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert war." Das heißt: Die Ankläger fürchten, dass sich ähnliches wiederholt, von Patrick H. eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.
Der Norddeutsche sagt, dass er in Berlin Chemie studierte und erst seit drei Monaten in München lebte. Er war ohne festen Wohnsitz, übernachtete an der Isar im Freien. Patrick H. war polizeibekannt, war schon vor den Messerattacken straffällig geworden.