Maxvorstadt: Abgezockt mit Hausmeisterkosten
München - Dirk Köthe ist Arzt und lebt seit 28 Jahren in einer Drei-Zimmer-Wohnung in der Theresienstraße 14. Als er vor ein paar Monaten den Brief mit der Nebenkostenabrechnung öffnet, kann er es nicht glauben: 2015 zahlte er 530 Euro an Hausmeisterkosten fürs Vorjahr – jetzt sollen es plötzlich 593 Euro sein.
Es betrifft nicht nur Köthe, sondern alle Mieter der Häuser Theresienstraße 7, 14, 16 und 18. Für das Jahr 2014 zahlten sie insgesamt 34.297,65 Euro für Hausmeisterdienste, jetzt sind es 40.122,80 Euro, also fast 15 Prozent mehr.
Köthe soll also 47 Cent mehr pro Quadratmeter zahlen. Ortsüblich sind laut Münchner Mieterverein 40 Cent. Doch Köthe geht es gar nicht nur um die sieben Cent Unterschied. Er fürchtet, dass es wieder von vorne losgeht – dass er und die anderen Mieter wieder abgezockt werden.
Genau diese Erfahrung hat er schon gemacht. Vor sieben Jahren hatten sich er und neun andere Mieter sich mit einer Klage gegen überhöhte Hausmeisterkosten gewehrt: Damals waren diese Nebenkosten jahrelang extrem gestiegen. 2005 zahlte Köthe noch 382 Euro, 2010 waren es schon 787 Euro. Bis zu 1,03 Euro wurde damals pro Quadratmeter abgerechnet.
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Eine Groß-Mülltonne, die nie existiert hat
Köthe ließ sich die Abrechnungen zukommen und stieß auf Dinge wie: Kosten für eine Groß-Mülltonne, die nie existiert hat. Und Kosten für eine Terrorversicherung und eine Legionellenuntersuchung, die die Mieter zu zahlen hatten.
Vor Gericht hatten die Mieter Erfolg: Die Hausverwaltung musste die Hausmeisterkosten um fast die Hälfte senken. Bis 2014: Da übertrug die Allianz, die Eigentümerin der Wohnanlage, die Hausverwaltung an die Firma Tectareal.
Und genau darin sieht Köthe das Problem: "2005 hat die Allianz die Hausverwaltung an die Firma Hochtief Property Management übertragen, von da an stiegen die Kosten". Nun fürchtet er, dass sich dasselbe wiederholt – neue Hausverwaltung, steigende Kosten.
Was die Firma Tectareal dazu sagt? Eine Aufschlüsselung der Kosten für die Hausmeisterdienste bekommt die AZ auf Nachfrage nicht. "Wir sind der Meinung, dass diese Informationen im Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter verbleiben sollten", heißt es. Die Erklärung zu den gestiegenen Kosten lautet: "Diese Anpassung bewegt sich jedoch, nach einer längeren Periode annähernd gleichbleibender Kosten, in einem marktüblichen Rahmen."
"1.600 Euro scheinen der Firma egal zu sein"
Außerdem sei in den Wohngebäuden in der Theresienstraße 7, 14, sowie 16 bereits eine Deckelung der Hausmeisterkosten eingeführt worden – welchen Grenzwert sie hat, erfährt man nicht.
Köthe hat Widerspruch eingelegt und die Nebenkosten nicht bezahlt. Bislang ist nichts passiert. "Die 1.600 Euro scheinen der Firma wohl egal zu sein", sagt er der AZ.
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Betriebskosten: Darauf sollten sie achten
Anja Franz vom Mieterverein München schätzt, dass unterm Strich etwa jede zweite Nebenkostenabrechnung fehlerhaft ist. Mieter sollten die Abrechnung also unbedingt kontrollieren, bevor sie sie bezahlen.
Was sind Betriebskosten? Der Vermieter kann – sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde – Betriebskosten auf den Mieter umlegen. Dazu gehören gem. Betriebskostenverordnung (BetrkVO): Grundsteuer, Wasser, Heizungs- und Warmwasserkosten, Aufzugskosten, Straßenreinigung, Müllbeseitigung, Entwässerung, Beleuchtung, Schornsteinreinigung, Gartenpflege, Sach- und Haftpflichtversicherungen, Hausmeister, Gemeinschaftsantenne oder Kabelgebühren, maschinelle Wascheinrichtungen, Hausreinigung, Ungezieferbekämpfung und sonstige Betriebskosten. Normal sind Franz zufolge Kosten von 1,60 bis 2 Euro pro Quadratmeter.
Was sind keine Betriebskosten? Nicht umlegen darf der Vermieter etwa die Kosten für eine Rechtsschutz- oder Hausratversicherung.
Was können Mieter gegen zu hohe Kosten tun? "Mieter haben das Recht, die Unterlagen, die der Abrechnung zugrunde liegen, einzusehen", so Franz. Dann können sie überprüfen, ob unzulässige Kosten umgelegt wurden – wie für Verwaltung oder Reparaturen. Sie dürfen auch den Arbeitsvertrag des Hausmeisters einsehen. Welche Betriebskosten ein Mieter zu zahlen hat, steht im Mietvertrag.
Was tun, wenn die Kosten zu hoch angesetzt sind? "Gegen eine falsche Abrechnung können Mieter klagen oder nur das zahlen, was in München durchschnittlich üblich ist", sagt Anja Franz. Die ortsüblichen Durchschnittssätze finden Mieter in den Betriebskostenspiegeln der Mietervereine.
30-Tage-Frist: Die Belege nachprüfen
Wer in seiner Nebenkostenabrechnung Posten findet, die ihm ungewöhnlich hoch erscheinen, sollte tätig werden. "Mieter haben das Recht, die Originalbelege und Rechnungen des Vermieters einzusehen, auf denen die Nebenkostenabrechnung beruht. Allerdings ist der Vermieter nicht verpflichtet, Fotokopien anzufertigen und diese dann den Mietern per Post zuzuschicken", darauf weist Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH, hin.
In der Regel muss der Mieter also den Vermieter aufsuchen, um in dessen Räumen die Belege durchzusehen. Ausnahmen lassen die Gerichte aber zu, etwa wenn der Vermieter in einer weit entfernten Stadt wohnt oder der Mieter krankheits- oder altersbedingt nicht mobil ist. Bei der Sichtung dürfen Mieter auch Abschriften oder Fotos der Belege anfertigen. "Wer die Abrechnung nachprüfen möchte, sollte dies innerhalb von 30 Tagen nach deren Erhalt tun", so Rassat.
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